Rente Brutto-Netto-Rechner 2026 – Nettorente sofort berechnen

Rente Brutto-Netto-Rechner

Von der Bruttorente gehen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und – ab einer bestimmten Höhe – Einkommensteuer ab. Dieser Rechner zeigt dir in wenigen Sekunden, was 2026 tatsächlich netto übrig bleibt.

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✔ Rechengrößen 2026 – amtlich final · Letzte Prüfung: 7. August 2026

Erweiterte Optionen – weitere Einkünfte und Feinjustierung

Das Wichtigste in 60 Sekunden

  • Zwei Abzugsblöcke: Kranken- und Pflegeversicherung gehen direkt von der Rente ab. Die Steuer nicht – sie kommt später über die Steuererklärung.
  • KVdR 2026: 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag (Ø 1,45 %) = rund 8,75 % Eigenanteil. Die Rentenversicherung trägt die andere Hälfte.
  • Pflegeversicherung: 3,6 % mit Kind, 4,2 % kinderlos – und zwar allein, ohne Beteiligung der Rentenversicherung.
  • Besteuerungsanteil: Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 % steuerpflichtig. Der Freibetrag wird einmalig in Euro festgeschrieben und wächst nie mit.
  • Steuerfrei bleibt eine gesetzliche Rente von rund 1.450 € im Monat, wenn keine weiteren Einkünfte dazukommen.

Rechengrößen 2026 auf einen Blick

84 %Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026
12.348 €Grundfreibetrag (Alleinstehende)
8,75 %KV-Eigenanteil bei Ø-Zusatzbeitrag
3,6 / 4,2 %Pflegeversicherung mit Kind / kinderlos
197,75 €KV-Freibetrag für Betriebsrenten (monatlich)
2058Erster Jahrgang mit 100 % Besteuerung

Welche Abzüge gehen von der Rente ab?

Die Bruttorente aus dem Rentenbescheid ist nicht das, was auf dem Konto landet. Drei Positionen stehen zwischen brutto und netto – und sie funktionieren völlig unterschiedlich.

  • Krankenversicherung: wird direkt von der Rentenversicherung einbehalten, du zahlst die Hälfte.
  • Pflegeversicherung: wird ebenfalls einbehalten, aber du zahlst sie vollständig allein.
  • Einkommensteuer: wird nicht einbehalten. Sie entsteht erst mit der Steuererklärung – und trifft viele Rentner als unerwartete Nachzahlung.

Der häufigste Planungsfehler: Weil die Rentenzahlung auf dem Kontoauszug schon "netto" aussieht, wird die Steuer gedanklich vergessen. Wer steuerpflichtig ist, zahlt sie nachträglich und muss danach in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen leisten. Der Rechner oben weist die Steuer deshalb separat aus – rechne sie von Anfang an in dein Monatsbudget ein.

Krankenversicherung der Rentner: 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag

Wer die sogenannte 9/10-Regelung erfüllt – also in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert war –, ist in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Das ist die günstigste Variante, weil die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags übernimmt.

Rechnung 2026: allgemeiner Beitragssatz 14,6 % → dein Anteil 7,3 %. Dazu der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, im Durchschnitt 2,9 % → dein Anteil 1,45 %. Macht 8,75 % Eigenanteil auf die gesetzliche Rente.

Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich je nach Kasse deutlich. Trage im Rechner den Wert deiner eigenen Krankenkasse ein – zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen bei 1.800 € Rente schnell 15 bis 20 € im Monat.

Wer die 9/10-Regelung nicht erfüllt, ist freiwillig gesetzlich versichert. Dann zählen auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und private Renten zur Beitragsbemessung – der Unterschied kann mehrere hundert Euro im Monat betragen. Ein Blick auf die angerechneten Kindererziehungszeiten lohnt sich: Pro Kind werden drei Jahre Vorversicherungszeit gutgeschrieben, was manchen Grenzfall doch noch in die KVdR bringt.

Pflegeversicherung: der einzige Beitrag, den du allein trägst

Anders als bei der Krankenversicherung beteiligt sich die Rentenversicherung an der Pflegeversicherung nicht. Der Satz beträgt 2026 3,6 %, für Kinderlose 4,2 %. Der Kinderlosenzuschlag gilt ab dem 23. Lebensjahr und entfällt dauerhaft, sobald mindestens ein Kind nachgewiesen ist – auch wenn dieses Kind längst erwachsen ist.

Abschlag für mehrere Kinder: Ab dem zweiten bis zum fünften Kind sinkt der Satz um jeweils 0,25 Prozentpunkte – allerdings nur, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind. Für die meisten Rentnerhaushalte greift dieser Abschlag deshalb nicht mehr; im Rechner findest du das Feld unter "Erweiterte Optionen".

Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag einfach erklärt

Deutschland besteuert Renten nachgelagert: Wer eingezahlt hat, konnte die Beiträge weitgehend steuerlich absetzen – dafür ist die Auszahlung später steuerpflichtig. Wie viel genau, hängt allein vom Jahr des Rentenbeginns ab und ändert sich danach nie mehr.

RentenbeginnBesteuerungsanteilSteuerfreier Anteil
201060 %40 %
201570 %30 %
202080 %20 %
202382,5 %17,5 %
202684 %16 %
203086 %14 %
2058100 %0 %

Entscheidend ist der zweite Schritt, den viele übersehen: Der steuerfreie Anteil wird aus der ersten vollen Jahresbruttorente – also in der Regel im zweiten Rentenjahr – einmalig als fester Euro-Betrag berechnet und dann eingefroren.

Warum die Steuerlast schleichend steigt: Bei 20.000 € Jahresrente und Rentenbeginn 2026 beträgt der Rentenfreibetrag 3.200 €. Steigt die Rente durch Rentenerhöhungen auf 23.000 €, bleibt der Freibetrag bei 3.200 € – die gesamte Erhöhung ist voll steuerpflichtig. Nach einigen Jahren rutschen so auch Renten in die Steuerpflicht, die anfangs darunter lagen.

Deshalb gibt es im Rechner unter "Erweiterte Optionen" das Feld Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr. Wer bereits länger in Rente ist, bekommt damit ein deutlich genaueres Ergebnis als mit Rechnern, die den Freibetrag jedes Jahr neu aus der aktuellen Rente ableiten.

Bis zu welcher Rente zahlt man keine Steuern?

Steuerpflicht entsteht erst, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt – 2026 sind das 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € bei Zusammenveranlagung. Bis dorthin ist es von der Bruttorente aus ein längerer Weg:

RechenschrittBeispiel (Rentenbeginn 2026)
Jahresbruttorente19.200 € (1.600 €/Monat)
− Rentenfreibetrag (16 %)− 3.072 €
= steuerpflichtiger Teil16.128 €
− Werbungskosten-Pauschbetrag− 102 €
− Sonderausgaben-Pauschbetrag− 36 €
− Kranken- und Pflegeversicherung− ca. 2.371 €
= zu versteuerndes Einkommenca. 13.619 €

Erst dieser Betrag wird mit dem Grundfreibetrag verglichen. In diesem Beispiel liegt er darüber – es fällt Einkommensteuer an, allerdings nur ein niedriger dreistelliger Betrag im Jahr.

Faustregel 2026: Bei Rentenbeginn 2026, durchschnittlichem Zusatzbeitrag und ausschließlich gesetzlicher Rente bleibt eine Bruttorente bis rund 1.450 € im Monat (etwa 17.400 € im Jahr) steuerfrei. Wer früher in Rente gegangen ist, hat einen höheren Freibetrag – und damit eine höhere steuerfreie Grenze.

Beispielrechnungen: was 2026 netto übrig bleibt

Alle Werte für Alleinstehende mit Kind, durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 %, ohne Kirchensteuer, ohne weitere Einkünfte, Rentenbeginn 2026.

BruttorenteKV-AnteilPflegeSteuer (Ø/Monat)Netto ca.
1.200 €105,00 €43,20 €0 €1.051,80 €
1.600 €140,00 €57,60 €ca. 16 €1.386 €
2.000 €175,00 €72,00 €ca. 72 €1.681 €
2.500 €218,75 €90,00 €ca. 159 €2.032 €

Modellrechnung, gerundet. Kinderlose zahlen zusätzlich 0,6 Prozentpunkte Pflegeversicherung – bei 2.000 € Rente sind das 12 € im Monat.

Betriebsrente, Mieteinnahmen und Hinzuverdienst

Sobald weitere Einkünfte dazukommen, verschiebt sich das Bild deutlich – teils an einer Stelle, die viele überrascht.

Betriebsrente: voller Beitragssatz statt halbem

Auf Versorgungsbezüge zahlen pflichtversicherte Rentner den vollen Krankenversicherungsbeitrag, also 14,6 % plus vollen Zusatzbeitrag. In der Krankenversicherung gilt dabei ein Freibetrag von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße, 2026 rund 197,75 € – nur der übersteigende Teil wird verbeitragt.

Die Freigrenzen-Falle in der Pflegeversicherung: Dort ist derselbe Betrag keine Freigrenze mit Freibetragswirkung, sondern eine echte Freigrenze. Liegt die Betriebsrente auch nur einen Cent darüber, wird der Pflegebeitrag auf den gesamten Betrag fällig – ab dem ersten Euro.

Mieteinnahmen und Kapitalerträge

Für KVdR-Pflichtversicherte sind sie beitragsfrei, steuerlich zählen sie aber voll mit und können die Rente erst in die Steuerpflicht schieben. Für freiwillig Versicherte gilt das Gegenteil: Dort fließen sie auch in die Beitragsbemessung ein.

Hinzuverdienst neben der Rente

Seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei der Altersrente ist der Verdienst rentenrechtlich unbegrenzt möglich. Steuerlich wird er aber zur Rente addiert und kann den Grenzsteuersatz spürbar anheben. Trage ihn im Rechner unter "Weitere steuerpflichtige Einkünfte" ein, um den Effekt zu sehen.

Kaufkraft: was deine Nettorente in zehn Jahren noch wert ist

Der Rechner zeigt den heutigen Betrag. Für die Ruhestandsplanung ist aber eine zweite Frage entscheidend: Was kannst du dir in zehn oder zwanzig Jahren dafür noch kaufen? Zwei Effekte laufen dabei gegeneinander – und einer davon wird regelmäßig unterschätzt.

Rentenerhöhungen gleichen die Inflation nicht vollständig aus

Die Rente steigt mit der Lohnentwicklung. Der Rentenfreibetrag steigt nicht mit – er wurde einmal in Euro festgeschrieben. Jede Rentenerhöhung ist deshalb zu 100 % steuerpflichtig, auch wenn deine Kohorte nominell nur zu 84 % besteuert wird. Die Steuerlast wächst dadurch schneller als die Rente.

JahrBruttorenteEinkommensteuer/JahrNetto/MonatKaufkraft in heutigem Geld
heute1.600 €192 €1.386 €1.386 €
in 10 Jahren1.950 €918 €1.633 €1.340 €
in 15 Jahren2.153 €1.432 €1.768 €1.314 €
in 20 Jahren2.378 €2.020 €1.916 €1.289 €

Annahmen: Rentenbeginn 2026, 2 % Rentenerhöhung und 2 % Inflation pro Jahr, unveränderter Steuertarif und unveränderte Beitragssätze. Der Gesetzgeber verschiebt die Tarifeckwerte in der Praxis regelmäßig gegen die kalte Progression – der reale Rückgang fällt dann geringer aus als hier dargestellt. Die Richtung bleibt aber dieselbe.

Die stille Rechnung: Die Bruttorente steigt in diesem Beispiel um 22 %, das Netto nur um 18 % – der Rest geht in Steuer und Beiträge. Real bleibt trotz aller Rentenerhöhungen ein Kaufkraftverlust von rund 3 % nach zehn und rund 7 % nach zwanzig Jahren. Wer seinen Ruhestand plant, sollte deshalb nicht mit der heutigen Nettorente rechnen, sondern mit ihrem realen Wert.

Private Vorsorge: was steuerlich anders läuft

Der Rechner oben bildet die gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge ab. Private Vorsorge folgt jeweils eigenen Regeln – hier der Überblick, damit du deine Gesamtsituation richtig einordnest.

VorsorgeformBesteuerung in der AuszahlungKV-/PV-Beitrag (KVdR-Pflichtversicherte)
Gesetzliche RenteBesteuerungsanteil nach Kohorte (2026: 84 %)Hälftiger KV-Satz, voller PV-Satz
Betriebsrente (bAV)Voll steuerpflichtig, ggf. VersorgungsfreibetragVoller KV- und PV-Satz oberhalb der Grenze
Rürup (Basisrente)Wie gesetzliche Rente, Anteil nach RentenbeginnBeitragsfrei
RiesterVoll steuerpflichtig (nachgelagert)Beitragsfrei
Private RentenversicherungNur der Ertragsanteil, je nach Alter bei RentenbeginnBeitragsfrei
ETF-/AktiendepotAbgeltungsteuer 25 % zzgl. Soli auf Gewinne, SparerpauschbetragBeitragsfrei

Der entscheidende Unterschied: Auf die gesetzliche Rente und die Betriebsrente zahlst du Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, auf privat aufgebautes Kapital nicht. Bei einer Betriebsrente von 500 € gehen rund 62 € an KV und PV – ein Effekt, der beim Abschluss selten mitgerechnet wird. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten sieht die Rechnung wieder anders aus: Dort werden auch Kapitalerträge und Mieteinnahmen verbeitragt.

Fünf Fehler, die Rentner regelmäßig Geld kosten

  • Steuernachzahlung nicht eingeplant. Die Rente kommt scheinbar netto, die Steuer kommt ein Jahr später – oft gleich für zwei Jahre plus Vorauszahlung.
  • Zusatzbeitrag der Krankenkasse nie geprüft. Ein Kassenwechsel ist nach 12 Monaten Bindungsfrist möglich und wirkt sofort auf die Nettorente.
  • KVdR-Status nicht hinterfragt. Wer freiwillig versichert eingestuft wurde, sollte prüfen lassen, ob Kindererziehungszeiten korrekt angerechnet wurden.
  • Keine Steuererklärung abgegeben, obwohl es sich lohnt. Kranken- und Pflegebeiträge, Handwerkerleistungen und außergewöhnliche Belastungen senken die Steuer oft unter den festgesetzten Betrag.
  • Rentenbescheid nie geprüft. Fehlende Ausbildungs-, Kindererziehungs- oder Beschäftigungszeiten senken die Rente dauerhaft – eine Korrektur wirkt lebenslang.

Häufige Fragen zur Nettorente

Nur wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026, Alleinstehende) liegt. Maßgeblich ist nicht die Bruttorente, sondern der steuerpflichtige Teil nach Abzug von Rentenfreibetrag, Werbungskosten- und Sonderausgaben-Pauschbetrag sowie den gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Bei Rentenbeginn 2026 und ausschließlich gesetzlicher Rente bleiben rund 17.400 € im Jahr (etwa 1.450 € im Monat) steuerfrei.

Wer 2026 erstmals Rente bezieht, versteuert 84 %; 16 % bleiben dauerhaft steuerfrei. Der Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und gilt lebenslang: 80 % bei Rentenbeginn 2020, 70 % bei 2015, 60 % bei 2010. Seit dem Wachstumschancengesetz 2024 steigt er nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahrgang; 100 % werden erst ab Rentenbeginn 2058 erreicht.

Pflichtversicherte Rentner zahlen 7,3 % aus der gesetzlichen Rente – die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 % – zuzüglich der Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % sind das 1,45 %, zusammen 8,75 %. Die Deutsche Rentenversicherung trägt jeweils die andere Hälfte.

Rentner tragen den Beitrag in voller Höhe allein: 3,6 % mit Kind, 4,2 % für Kinderlose. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind sinkt der Satz um jeweils 0,25 Prozentpunkte, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind. Eine Beteiligung der Rentenversicherung gibt es hier nicht.

Nein. Die Rentenversicherung behält nur Kranken- und Pflegeversicherung ein. Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden über die Steuererklärung festgesetzt. Wer steuerpflichtig ist, zahlt zunächst nach und leistet danach meist vierteljährliche Vorauszahlungen – deshalb sollte dieser Betrag von Anfang an eingeplant werden.

Der Rentenfreibetrag ist der steuerfreie Teil der Rente. Er wird aus der ersten vollen Jahresbruttorente einmalig als Euro-Betrag ermittelt und bleibt lebenslang unverändert. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig – die Steuerlast steigt über die Jahre schleichend an.

Abgabepflicht besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, mehrere Einkunftsarten vorliegen oder das Finanzamt dazu auffordert. Auch freiwillig kann sich die Abgabe lohnen: Kranken- und Pflegebeiträge, Handwerkerleistungen, Spenden und außergewöhnliche Belastungen senken die Steuerlast.

Auf Versorgungsbezüge zahlen pflichtversicherte Rentner den vollen Krankenversicherungsbeitrag selbst. In der Krankenversicherung gilt ein Freibetrag von rund 197,75 € im Monat (ein Zwanzigstel der Bezugsgröße 2026); nur der übersteigende Teil wird verbeitragt. In der Pflegeversicherung ist derselbe Betrag eine Freigrenze – wird sie überschritten, ist die gesamte Betriebsrente beitragspflichtig.

Quellen

QuelleThema
§ 32a EStG (Fassung ab VZ 2026, Steuerfortentwicklungsgesetz)Einkommensteuertarif, Grundfreibetrag 12.348 €
§ 22 Nr. 1 S. 3 EStG i. V. m. Wachstumschancengesetz 2024Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag nach Kohorte
Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 16.02.2026Besteuerungsanteil 84 % für Rentenbeginn 2026
Deutsche Rentenversicherung, "Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner"Hälftiger KV-Beitrag, voller PV-Beitrag
GKV-Schätzerkreis / BMGDurchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 %
§ 55 SGB XIPflegebeitragssatz 3,6 %, Kinderlosenzuschlag, Kinderabschläge
SV-Rechengrößenverordnung 2026 (BMAS)Bezugsgröße 3.955 €/Monat, KV-BBG 5.812,50 €/Monat
§ 3, 4 SolzG 1995Soli-Freigrenzen 2026: 20.350 € / 40.700 € Einkommensteuer
§ 9a, § 10c EStGWerbungskosten-Pauschbetrag 102 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €

Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de. Verwaltungsanweisungen: bundesfinanzministerium.de. Stand der Werte: Januar 2026.

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