Stundensatz berechnen
Welchen Stundensatz brauchst du als Selbstständiger, damit am Monatsende das gewünschte Netto übrig bleibt? Der Rechner geht den umgekehrten Weg: vom Wunsch-Netto über Steuern, Krankenkasse, Vorsorge und Kosten zu deinem Mindest-Stundensatz.
🧮 Stundensatz-Rechner 2026
Wunsch-Netto, Kosten und Arbeitszeit eingeben. Der Rechner kalkuliert rückwärts. Keine Anmeldung, keine Speicherung.
✔ Steuertarif 2026 · Mindestbemessung Krankenversicherung 2026 · Letzte Prüfung: 6. November 2026
Erweiterte Optionen - Urlaub, Krankheit, Kirchensteuer, Zusatzbeitrag
Das Wichtigste in 60 Sekunden
- Rückwärts rechnen: Wunsch-Netto plus Steuern, Krankenversicherung, Altersvorsorge und Betriebskosten ergibt den nötigen Jahresumsatz.
- Nicht jede Stunde ist bezahlt: Akquise, Angebote, Buchhaltung und Weiterbildung fressen oft 30 bis 40 Prozent der Arbeitszeit.
- Ausfallzeiten: Urlaub, Feiertage und Krankheit zahlt dir als Selbstständiger niemand. Sie müssen im Stundensatz stecken.
- Krankenversicherung 2026: Gesetzlich Versicherte zahlen mindestens auf 1.318,33 Euro Einkommen pro Monat, höchstens auf 5.812,50 Euro.
- Kleinunternehmer: Ohne Umsatzsteuer geht es nur bis 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr.
Wie berechne ich meinen Stundensatz als Selbstständiger?
Den Stundensatz berechnest du rückwärts: Lege fest, wie viel du netto zum Leben brauchst, und schlage Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und alle Betriebskosten auf. Das ist dein nötiger Jahresumsatz. Teilst du ihn durch die Stunden, die du im Jahr tatsächlich abrechnen kannst, erhältst du deinen Mindest-Stundensatz.
Die häufigste Abkürzung ist der Vergleich mit dem Angestelltengehalt: Bruttostundenlohn mal zwei oder drei. Diese Faustregel ist ein grober Plausibilitätscheck, ersetzt aber keine eigene Rechnung. Wer wenig Kosten und eine hohe Auslastung hat, kommt mit weniger aus. Wer viel Akquise betreiben muss oder teure Ausrüstung braucht, liegt deutlich darüber.
Wunsch-Netto heißt hier: das Geld, das dir nach allen Steuern, Versicherungen und Vorsorge für Miete, Lebensmittel und Freizeit bleibt. Es entspricht dem Nettogehalt eines Angestellten, nur ohne Arbeitgeberanteile, Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung.
Wie viele Stunden kann ich wirklich abrechnen?
Ein Jahr hat 260 Werktage von Montag bis Freitag. Nach rund zehn Feiertagen, 25 Urlaubstagen und einem Puffer von zehn Krankheitstagen bleiben etwa 215 Arbeitstage. Bei acht Stunden sind das 1.720 Stunden. Davon ist aber nur ein Teil abrechenbar, weil Akquise, Angebote, Rechnungen, Steuern, E-Mails und Weiterbildung ebenfalls Zeit kosten.
Viele Selbstständige rechnen realistisch mit 60 bis 70 Prozent abrechenbarer Zeit, in der Gründungsphase oft mit weniger. Bei 65 Prozent bleiben von 1.720 Stunden rund 1.120 Stunden, auf die du deine gesamten Kosten verteilen musst. Deine tatsächliche Arbeitszeit kannst du mit dem Arbeitszeitrechner erfassen.
Krankenversicherung und Rente für Selbstständige 2026
Als freiwillig gesetzlich versicherter Selbstständiger zahlst du den vollen Beitrag allein: 14,6 Prozent mit Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche oder 14,0 Prozent ohne, dazu den Zusatzbeitrag deiner Kasse und 3,6 Prozent Pflegeversicherung, kinderlos 4,2 Prozent. Bemessen wird das Einkommen laut Steuerbescheid, 2026 mindestens 1.318,33 Euro und höchstens 5.812,50 Euro pro Monat.
Eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur für bestimmte Gruppen, etwa selbstständige Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen und viele Handwerker. Der Regelbeitrag liegt 2026 bei 735,63 Euro im Monat. Alle anderen sorgen frei vor, etwa über die Basisrente oder eine freiwillige gesetzliche Rente. Diese Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Nachzahlung einplanen: Die Krankenkasse setzt den Beitrag zunächst vorläufig fest und rechnet nach Vorlage des Steuerbescheids ab. Läuft das Geschäft besser als gedacht, kommt eine Nachforderung, oft für ein ganzes Jahr. Lege Rücklagen an.
Steuern: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
Einkommensteuer zahlst du auf den Gewinn, also Umsatz minus Betriebsausgaben, nach dem normalen Tarif. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Statt Lohnsteuer leistest du vierteljährliche Vorauszahlungen. Der Rechner berücksichtigt die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und auf Wunsch die Kirchensteuer.
Gewerbesteuer betrifft nur Gewerbetreibende, nicht Freiberufler. Für Einzelunternehmer gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn, und die Gewerbesteuer wird bis zu einem Hebesatz von rund 400 Prozent weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Den genauen Betrag für deine Gemeinde liefert der Gewerbesteuerrechner.
Umsatzsteuer kommt auf den Netto-Stundensatz oben drauf und wird an das Finanzamt weitergeleitet. Für dich ist sie ein durchlaufender Posten, für Privatkunden macht sie deinen Preis aber 19 Prozent teurer. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erlaubt seit 2025 bis 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr, ohne Umsatzsteuer abzurechnen.
Welcher Stundensatz ist als Selbstständiger realistisch?
Realistisch ist ein Stundensatz, der zwei Prüfungen besteht: Er deckt mindestens deine eigene Kalkulation aus dem Rechner, und der Markt zahlt ihn. Liegt dein Mindestsatz über dem Marktpreis, musst du an Kosten, Auslastung oder Positionierung arbeiten. Liegt er weit darunter, verschenkst du Geld und solltest deine Preise anheben.
Marktpreise unterscheiden sich stark nach Branche, Region und Spezialisierung. Recherchiere sie über Branchenverbände, Kammern, Freelancer-Plattformen und Gespräche mit Kollegen. Ein Tipp aus dem Vertrieb: Nenne einen Tagessatz statt eines Stundensatzes, wenn deine Kunden sonst jede Viertelstunde diskutieren. Mit dem Provisionsrechner und dem Rechner zum Marge berechnen kalkulierst du auch andere Erlösmodelle.
Vier typische Kalkulationsfehler
- Mit 100 Prozent Auslastung rechnen. Kaum ein Selbstständiger rechnet jede Arbeitsstunde ab. Wer das unterstellt, kalkuliert seinen Satz um ein Drittel zu niedrig.
- Urlaub und Krankheit vergessen. Sechs Wochen ohne Umsatz sind normal. Sie müssen in den übrigen Wochen mitverdient werden.
- Krankenkasse unterschätzen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zahlst du beide. Bei 4.000 Euro Gewinn im Monat sind das schnell über 800 Euro.
- Umsatzsteuer als Einnahme sehen. Sie gehört dem Finanzamt. Plane sie nie in dein Netto ein.
Selbstständig ohne Stundensatz: der Direktvertrieb
Im Direktvertrieb gibt es keinen Stundensatz. Die Vergütung entsteht ausschließlich aus verkauften und bezahlten Produkten, dafür fallen kaum Fixkosten an und du brauchst kein Startkapital. Ehrlich gesagt verdienen die meisten Einsteiger anfangs wenig, und viele hören wieder auf. Wenn du dir das Modell nüchtern ansehen willst, erkläre ich es im kostenlosen Newsletter Schritt für Schritt.
Häufige Fragen
Rechne vom gewünschten Nettoeinkommen rückwärts: Schlage Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Betriebskosten auf und erhalte so den nötigen Jahresumsatz. Teile ihn durch die Stunden, die du nach Urlaub, Feiertagen, Krankheit und Verwaltungszeit tatsächlich abrechnen kannst.
Nach Urlaub, Feiertagen und einem Krankheitspuffer bleiben meist rund 215 Arbeitstage. Bei acht Stunden und 60 bis 70 Prozent abrechenbarer Zeit sind das etwa 1.000 bis 1.200 Stunden im Jahr. In der Gründungsphase liegt der Wert häufig darunter.
Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen 14,6 Prozent mit oder 14,0 Prozent ohne Krankengeld, plus Zusatzbeitrag und 3,6 Prozent Pflegeversicherung, kinderlos 4,2 Prozent. Bemessen wird das Einkommen zwischen 1.318,33 und 5.812,50 Euro im Monat. Der Mindestbeitrag liegt bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag bei rund 278 Euro.
Ja, wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Dann kommen in der Regel 19 Prozent auf deinen Netto-Stundensatz. Kleinunternehmer mit höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr können auf die Umsatzsteuer verzichten.
Für viele Beratungs- und Projektaufträge ja. Ein Tagessatz vereinfacht die Abrechnung und verhindert Diskussionen über einzelne Viertelstunden. Er sollte mindestens deinem Stundensatz mal den Stunden eines vollen Kundentages entsprechen, bei acht Stunden also dem Achtfachen.
Eine verbreitete Faustregel lautet: Stundensatz gleich Bruttostundenlohn als Angestellter mal zwei bis drei. Der Grund sind die volle Sozialversicherung, fehlende Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit, nicht abrechenbare Zeit und Betriebskosten. Die eigene Kalkulation ist genauer als jede Faustregel.
Quellen
- § 19 Umsatzsteuergesetz - Kleinunternehmerregelung, Umsatzgrenzen 25.000 € und 100.000 €
- § 240 SGB V - Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte, Mindestbemessungsgrundlage
- § 32a Einkommensteuergesetz - Einkommensteuertarif 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung - Regelbeitrag für pflichtversicherte Selbstständige 2026