Network Marketing Gewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt Anleitung 2026
- Gewerbepflicht: Wer im Network Marketing dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wird, muss ein Gewerbe anzeigen (§ 14 GewO). Die Einkünfte gelten steuerlich als gewerblich (§ 15 EStG).
- Kosten: Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro. In vielen Städten ist eine Online-Anmeldung möglich.
- Tätigkeitsbeschreibung: Eine breite Formulierung wie „Vertrieb von Waren im Direktvertrieb/Network Marketing" vermeidet spätere kostenpflichtige Gewerbeummeldungen.
- Kleinunternehmerregelung 2025/2026: Vorjahresumsatz max. 25.000 € und laufendes Jahr max. 100.000 € (§ 19 UStG, seit 01.01.2025). Im Gründungsjahr gilt allein die 25.000-€-Grenze.
- Gewerbesteuer-Freibetrag: Einzelunternehmer zahlen erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € pro Jahr Gewerbesteuer (§ 11 GewStG).
- Einkommensteuer-Grundfreibetrag 2026: 12.348 € – Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt steuerfrei.
- Zeitpunkt: Die Gewerbeanzeige ist gleichzeitig mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit fällig (§ 14 GewO). Eine verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit.
- Nach der Anmeldung: Finanzamt sendet den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. IHK-Pflichtmitgliedschaft entsteht automatisch (unter 5.200 € Gewinn oft beitragsfrei).
Muss man bei Network Marketing ein Gewerbe anmelden?
Ja – wer im Network Marketing dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wird, muss grundsätzlich ein Gewerbe anzeigen (§ 14 GewO). Die steuerliche Einordnung als gewerbliche Einkünfte ergibt sich aus § 15 EStG. Network Marketing ist nach Auffassung der Finanzverwaltung keine freiberufliche Tätigkeit, sondern ein Gewerbebetrieb.
Dabei spielt es keine Rolle, ob du hauptberuflich oder nebenberuflich startest, ob du bereits Einnahmen erzielst oder noch in der Aufbauphase steckst. Auch wenn du Produkte „nur" empfiehlst und über persönliche Partnerlinks vermittelst, liegt in der Regel ein Gewerbebetrieb vor, sobald du regelmäßig Provisionen erhältst oder auf Provisionszahlungen hinarbeitest.
Ohne Gewerbeanmeldung riskierst du Ärger: Eine nicht oder zu spät erstattete Gewerbeanzeige ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 146 Abs. 2 Nr. 1 GewO, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Zusätzlich kann das Finanzamt rückwirkende Steuernachzahlungen fordern. Die gute Nachricht: Der Anmeldeprozess ist unkompliziert, dauert in der Regel weniger als 30 Minuten und kostet zwischen 20 und 60 Euro.
Transparenz-Hinweis: Ich schreibe diesen Guide nicht als theoretischer Beobachter, sondern aus meiner eigenen, täglichen Praxis als Vertriebspartner. Um das Modell nicht nur abstrakt zu erklären, zeige ich dir weiter unten in diesem Artikel auch konkret am Beispiel meines eigenen Partnerunternehmens (PM-International), nach welchen Kriterien ich mich damals für einen Start entschieden habe.
Ab wann ist die Gewerbeanmeldung Pflicht?
Rechtlich ist die Gewerbeanzeige gleichzeitig mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit fällig (§ 14 GewO). Maßgeblich ist der Zeitpunkt, ab dem du eine nach außen gerichtete, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst – also typischerweise, sobald du aktiv Kunden wirbst, Produkte vermittelst oder Partner rekrutierst.
Die einzige Ausnahme: Wenn du Produkte zunächst rein privat testest, ohne jede Verkaufs- oder Vermittlungsabsicht, brauchst du noch kein Gewerbe. Sei dabei ehrlich zu dir selbst – sobald du planst, das Business aktiv aufzubauen, liegt Gewinnerzielungsabsicht vor.
Wichtig: Eine verspätete Gewerbeanmeldung ist rein rechtlich eine Ordnungswidrigkeit (§ 146 GewO). In der Praxis verzichten viele Gewerbeämter bei einer Nachmeldung innerhalb weniger Wochen auf ein Bußgeld – einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht. Warte daher nicht ab, sondern melde dein Gewerbe sofort an.
Warum eine sofortige Anmeldung sinnvoll ist
Mit der sofortigen Gewerbeanmeldung kannst du betrieblich veranlasste Ausgaben ab dem Anmeldezeitpunkt steuerlich geltend machen: Schulungskosten, Tools, Fahrtkosten und Software. Jeder betrieblich veranlasste Euro mindert deinen zu versteuernden Gewinn.
Praxis-Tipp: Viele Gemeinden bieten mittlerweile eine Online-Gewerbeanmeldung an. Prüfe die Website deines zuständigen Gewerbeamts – oft kannst du den gesamten Prozess vom Sofa aus erledigen.
Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt – so funktioniert es
Die Gewerbeanmeldung im Network Marketing ist unkompliziert und in unter einer Stunde erledigt. Hier ist deine Checkliste:
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen
Für die Gewerbeanmeldung benötigst du deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass, deine Meldeadresse und eine Beschreibung deiner geplanten Tätigkeit. Nicht-EU-Bürger benötigen zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis.
Schritt 2: Gewerbeamt aufsuchen oder online anmelden
Du meldest dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an. In vielen Kommunen funktioniert das inzwischen auch über ein Online-Portal. Du füllst das bundeseinheitliche Formular GewA 1 aus – das ist die offizielle Gewerbeanmeldung.
Schritt 3: Formular ausfüllen
Die wichtigsten Felder im Gewerbeanmeldeformular: die Angabe zur Art der Tätigkeit (z. B. „Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Direktvertrieb"), ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt, das Datum des Gewerbebeginns und die Angabe, ob du allein oder mit Mitarbeitern arbeitest.
Schritt 4: Gebühr bezahlen und Gewerbeschein erhalten
Die Gebühren variieren je nach Kommune und liegen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro. Nach der Anmeldung erhältst du deinen Gewerbeschein – das ist deine offizielle Bestätigung.
Schritt 5: Post vom Finanzamt abwarten
Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du vom Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Finanzamt. Darin gibst du an, welchen Umsatz du im ersten Jahr erwartest und ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest. Danach erhältst du deine Steuernummer.
Schritt 6: IHK-Mitgliedschaft
Automatisch wirst du Pflichtmitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Für Gewerbetreibende mit einem Jahresgewinn unter 5.200 Euro ist der Beitrag in der Regel auf null gesetzt. Darüber fällt ein geringer jährlicher Grundbeitrag an. Existenzgründer sind in vielen Kammern in den ersten Jahren zusätzlich von Beiträgen befreit.
| Schritt | Was ist zu tun? | Dauer / Kosten |
|---|---|---|
| 1. Unterlagen | Personalausweis, Meldeadresse, Tätigkeitsbeschreibung | 5 Min. Vorbereitung |
| 2. Anmeldung | Gewerbeamt vor Ort oder Online-Portal | 15–30 Min. |
| 3. Formular | GewA 1 ausfüllen: Tätigkeit, Haupt-/Nebengewerbe | im Anmeldungsprozess |
| 4. Gebühr | Anmeldegebühr an die Gemeinde | 20–60 € |
| 5. Finanzamt | Fragebogen steuerliche Erfassung ausfüllen | Bearbeitungszeit variiert |
| 6. IHK | Pflichtmitgliedschaft (oft beitragsfrei unter 5.200 € Gewinn) | 0–ca. 50 €/Jahr |
Welches Gewerbe meldet man für Network Marketing an?
Die Formulierung im Gewerbeanmeldeformular bestimmt, welche Tätigkeiten du offiziell ausüben darfst. Eine zu enge Beschreibung kann später kostenpflichtige Gewerbeummeldungen erfordern.
Empfohlene Tätigkeitsbeschreibungen
Wähle eine möglichst breite Formulierung, die deine aktuelle und zukünftige Tätigkeit abdeckt. Bewährt haben sich Beschreibungen wie „Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Direktvertrieb und Network Marketing", „Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetik und Körperpflegeprodukten" oder „Vermittlung und Vertrieb von Produkten im Empfehlungsmarketing".
Tipp: Formuliere deine Tätigkeitsbeschreibung bewusst offen. Wenn du z. B. heute Nahrungsergänzung vertreibst, aber später vielleicht auch Kosmetikprodukte ins Sortiment nimmst, sparst du dir mit einer breiten Beschreibung die Ummeldungsgebühr. Das Gewerbeamt berät dich bei der konkreten Formulierung.
Haupt- oder Nebengewerbe?
Die meisten Einsteiger im Network Marketing melden ein Nebengewerbe an – sie sind also weiterhin hauptberuflich angestellt und betreiben das Network Marketing als Nebenjob von zuhause. Im Formular GewA 1 kreuzt du dafür das Feld „Nebengewerbe" an.
Steuerlich und gewerberechtlich gibt es zwischen Haupt- und Nebengewerbe keinen Unterschied – Gewerbeamt und Finanzamt behandeln beides gleich. Die Unterscheidung ist vor allem für die Sozialversicherung relevant (dazu mehr im nächsten Abschnitt).
Steuern im Network Marketing: Das musst du wissen
Im Network Marketing sind drei Steuerarten relevant: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
| Steuerart | Freibetrag / Grenze | Relevanz für Networker |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer | Kleinunternehmer (§ 19 UStG): max. 25.000 € Vorjahr / 100.000 € lfd. Jahr. Im Gründungsjahr allein 25.000 €. | Befreiung als Kleinunternehmer – ideal für den Start |
| Gewerbesteuer | Freibetrag: 24.500 € Gewerbeertrag/Jahr (§ 11 GewStG) | Fällt bei nebenberuflichen Networkern selten an |
| Einkommensteuer | Grundfreibetrag 2026: 12.348 € | Gewinn wird zum Haupteinkommen addiert, persönlicher Steuersatz gilt |
Alle Angaben beziehen sich auf Einzelunternehmer mit Wohnsitz in Deutschland. Die steuerliche Situation kann je nach persönlichen Umständen abweichen – eine individuelle Steuerberatung ist empfehlenswert. Stand: März 2026.
Die seit dem 1. Januar 2025 geltende Kleinunternehmerregelung erlaubt es dir, ohne Umsatzsteuer zu arbeiten, solange du die Grenzen einhältst. Die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr ist dabei eine harte Obergrenze: Bei Überschreiten wechselst du sofort in die Regelbesteuerung. Seit 2025 musst du zudem E-Rechnungen empfangen können, bist aber nicht verpflichtet, selbst E-Rechnungen auszustellen.
Was du nicht pauschal absetzen darfst: Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG nur Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Produktkäufe für den privaten Eigenverbrauch, rein persönlich motivierte Ausgaben oder Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 EStG) sind nicht absetzbar – auch wenn das Produkt über dein Network-Marketing-Unternehmen bezogen wurde.
Den vollständigen Steuer-Guide – mit Rechenbeispielen, EÜR-Anleitung und Tipps zur Betriebsausgabenoptimierung – findest du in unserem separaten Artikel:
Krankenversicherung und Sozialversicherung im Nebengewerbe
Gewerbeamt und Finanzamt unterscheiden nicht zwischen Haupt- und Nebengewerbe – deine Krankenkasse aber sehr wohl. Dieser Punkt wird häufig übersehen und kann teuer werden.
Solange dein Hauptberuf in Sachen Arbeitszeit (unter 20 Stunden/Woche für das Nebengewerbe) und Einkommen überwiegt, bleibst du über deinen Arbeitgeber sozialversichert. Die Krankenversicherung stuft dich als hauptberuflich angestellt ein. Dein Nebengewerbe löst dann keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge aus.
Achtung: Übersteigt dein Einkommen oder deine Arbeitszeit im Network Marketing dauerhaft die deines Hauptjobs, kann deine Krankenkasse dich als hauptberuflich selbständig einstufen. In diesem Fall müsstest du dich selbst krankenversichern – ein erheblicher Kostenfaktor, der bei der Kalkulation des Geschäftsmodells berücksichtigt werden muss. Informiere deine Krankenkasse proaktiv über dein Nebengewerbe.
Verdienstchancen und Kostenwahrheit
Die Einkommensmöglichkeiten im Network Marketing variieren extrem – von null Euro bis zu hohen sechsstelligen Jahreseinkommen. Das Spektrum ist groß, aber die Verteilung ist es nicht: Ein Großteil der Provisionen konzentriert sich auf eine kleine Gruppe an der Spitze der Vertriebsstruktur.
Lass uns ehrlich sein: Verbraucherschutzorganisationen und Regulierungsbehörden wie die US-amerikanische FTC weisen regelmäßig darauf hin, dass die Mehrzahl der Teilnehmer in MLM-Strukturen wenig bis gar nichts verdient oder nach Abzug aller Kosten sogar ein Netto-Minusgeschäft macht. Viele verfallen in einen Kaufrausch für teure Starterpakete, Schulungen oder monatliche Eigenabos, ohne jemals echte Kunden aufzubauen. Network Marketing ist kein „Schnell-reich-werden"-System. Wer seine Betriebsausgaben nicht streng im Blick behält und nicht aktiv verkauft, wird hier Geld verlieren.
Das Verlustrisiko ist besonders hoch, wenn du hohe monatliche Eigenbestellungen tätigst, ohne einen wachsenden Kundenstamm aufzubauen. Die Kostenfalle lauert in obligatorischen Mindestbestellungen, kostenpflichtigen Events, Schulungsgebühren und der Versuchung, „nur noch ein Starterpaket" zu kaufen, um eine bestimmte Stufe im Vergütungsplan zu erreichen (sogenanntes Rank-Buying oder Frontloading).
Was du beachten solltest
Bevor du dein Gewerbe anmeldest und investierst, fordere das offizielle Income Disclosure Statement (Einkommensoffenlegung) deines gewählten Unternehmens an. Seriöse Firmen veröffentlichen diese Daten freiwillig. Achte dabei darauf, ob die Angaben Brutto- oder Nettowerte sind und ob Betriebsausgaben (Produkteinkäufe, Events, Tools) bereits abgezogen wurden – häufig nicht.
Führe von Anfang an eine saubere Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Setze dir ein monatliches Kostenbudget und überschreite es nicht. Bewerte dein Geschäft nach echten Kundenbestellungen, nicht nach deinem eigenen Warenbestand. Und vor allem: Vergleiche deine Betriebsausgaben regelmäßig mit deinen tatsächlichen Provisionseinnahmen.
Realitätscheck: Du bist als Vertriebspartner formal selbständig – trägst also das volle unternehmerische Risiko. Gleichzeitig hast du keine Preissetzungsmacht, keine Produkthoheit und das Unternehmen kann den Vergütungsplan oder die AGB jederzeit einseitig ändern. Diese Abhängigkeit unterscheidet Network Marketing grundlegend von klassischer Selbständigkeit.
Das richtige Network-Marketing-Unternehmen finden
Die Wahl des richtigen Unternehmens ist mindestens genauso wichtig wie die Gewerbeanmeldung selbst. Ein seriöses Unternehmen mit nachgefragten Produkten und einem transparenten Vergütungsplan ist die Grundlage dafür, dass dein Gewerbe tatsächlich Gewinne abwirft.
Kriterien für die Firmenwahl
Achte bei der Auswahl auf die Qualität und Nachfrage der Produkte (werden sie auch ohne Vertriebsnetz von Endkunden konsumiert?), die Transparenz des Vergütungsplans (sind die Provisionsstrukturen klar dokumentiert, gibt es ein Income Disclosure Statement?), die Unternehmenshistorie und finanzielle Stabilität, ob Produkte zum Start verpflichtend gekauft werden müssen und wie hoch die Einstiegs- und laufenden Kosten wirklich sind.
Der deutsche Markt bietet viele etablierte Player mit völlig unterschiedlichen Konzepten – von Vorwerk (Haushalt) über Ringana (vegane Frischekosmetik) bis hin zu PM-International (Nahrungsergänzung). Es gibt nicht das „eine beste" Unternehmen, sondern nur das, das zu dir passt. Weil ich tief in der Materie stecke, habe ich meine persönliche Wahl damals detailliert dokumentiert:
Schneeballsystem erkennen: Ein seriöses Network-Marketing-Unternehmen zahlt Provisionen auf tatsächlich verkaufte und bezahlte Produkte an Endkunden. Wenn das Einkommen primär aus der Rekrutierung neuer Partner und deren Startgebühren stammt, handelt es sich um ein illegales System – relevant sind hier § 16 Abs. 2 UWG (strafbare progressive Kundenwerbung) und Nr. 14 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (Verbot von Pyramidensystemen). Die Grenze ist nicht immer sofort erkennbar – lass dich im Zweifel juristisch beraten.
Die 5 häufigsten Fehler bei der Gewerbeanmeldung
Auch wenn der Prozess einfach ist – einige Fehler können dich Zeit, Geld oder steuerliche Vorteile kosten. Hier sind die häufigsten Stolperfallen:
Fehler 1: Zu späte Anmeldung
Wer Monate oder gar Jahre ohne Gewerbe arbeitet, riskiert Bußgelder nach § 146 GewO und steuerliche Nachzahlungen. Zudem kannst du betrieblich veranlasste Ausgaben nur ab dem Zeitpunkt deiner Gewerbeanmeldung steuerlich geltend machen.
Fehler 2: Zu enge Tätigkeitsbeschreibung
Wer „Vertrieb von Proteinpulver" schreibt, muss bei einer Sortimentserweiterung (z. B. um Kosmetik) sein Gewerbe kostenpflichtig ummelden. Eine breite Formulierung wie „Vertrieb von Waren im Direktvertrieb" deckt mehr ab.
Fehler 3: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ignorieren
Der Fragebogen vom Finanzamt muss innerhalb der gesetzten Frist ausgefüllt zurückgeschickt werden. Wer das versäumt, riskiert Probleme bei der Steuernummernvergabe. Gib hier auch an, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.
Fehler 4: Keine Buchführung von Anfang an
Auch als Kleingewerbetreibender musst du alle Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Sammle jede Rechnung, jeden Beleg und führe eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Digitale Tools wie sevdesk, lexoffice oder Accountable machen das heute sehr einfach.
Fehler 5: Arbeitgeber und Krankenkasse nicht informieren
Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln zur Genehmigung von Nebentätigkeiten – im öffentlichen Dienst gelten besondere Regelungen. Prüfe deinen Vertrag und informiere deinen Arbeitgeber, falls vorgeschrieben. Zusätzlich solltest du deine Krankenkasse über dein Nebengewerbe informieren, damit dein Versicherungsstatus korrekt eingeordnet wird.
Fazit
Die Gewerbeanmeldung im Network Marketing ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein notwendiger und einfacher Schritt in deine Selbständigkeit. Zwischen 20 und 60 Euro kostet die Anmeldung, der Prozess dauert unter einer Stunde – und du bist ab Tag 1 rechtlich sauber aufgestellt.
Unterschätze dabei nicht die steuerlichen Erleichterungen für Einsteiger: Die Kleinunternehmerregelung (25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufend), der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € und der Einkommensteuer-Grundfreibetrag von 12.348 € machen den Start finanziell überschaubar. Alle Details dazu findest du in unserem separaten Steuer-Guide für Networker.
Sei dir gleichzeitig bewusst, dass Network Marketing unternehmerische Risiken birgt – viele Einsteiger verdienen wenig oder verlieren nach Abzug aller Kosten Geld. Führe von Beginn an eine saubere Buchführung, behalte deine Kosten im Griff, informiere Krankenkasse und ggf. Arbeitgeber und wähle dein Partnerunternehmen sorgfältig. Mit der richtigen Grundlage – und dazu gehört eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung – legst du den Grundstein für ein Geschäft, das wachsen kann.
Häufige Fragen (FAQ)
Ja. Wer im Network Marketing dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wird, muss ein Gewerbe anzeigen (§ 14 GewO). Steuerlich werden die Einkünfte als gewerblich eingestuft (§ 15 EStG). Das gilt auch bei nebenberuflicher Tätigkeit und unabhängig davon, ob bereits Einnahmen fließen.
Die Gebühren variieren je nach Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro. In vielen Städten ist die Anmeldung auch online möglich. Zusätzlich entsteht eine IHK-Pflichtmitgliedschaft, wobei Gewerbetreibende mit einem Jahresgewinn unter 5.200 Euro häufig beitragsbefreit sind.
Als Tätigkeitsbeschreibung eignet sich eine breite Formulierung wie „Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Direktvertrieb" oder „Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln und Körperpflegeprodukten im Network Marketing". Eine weite Formulierung erspart spätere kostenpflichtige Änderungen beim Gewerbeamt.
Rechtlich ist die Gewerbeanzeige gleichzeitig mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit fällig (§ 14 GewO). Eine verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 146 GewO). In der Praxis dulden viele Gewerbeämter eine Nachmeldung innerhalb weniger Wochen ohne Bußgeld – einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.
Nicht zwingend. Entscheidend ist, ob du eine nach außen gerichtete, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmst. Wer sich nur registriert, um Produkte zum Eigengebrauch zu testen, handelt noch nicht gewerblich. Sobald du jedoch aktiv Kunden wirbst, Produkte vermittelst oder Partner rekrutierst, liegt in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit vor.
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG mit neuen Umsatzgrenzen: maximal 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und maximal 100.000 Euro im laufenden Jahr. Im Gründungsjahr gilt allein die 25.000-Euro-Grenze. Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit, kannst aber keine Vorsteuer abziehen.
Ja. Die meisten Networker starten nebenberuflich und melden ein Nebengewerbe an. Im Formular GewA 1 kreuzt du „Nebengewerbe" an. Steuerlich und gewerberechtlich gelten dieselben Pflichten wie beim Hauptgewerbe. Der Unterschied ist vor allem sozialversicherungsrechtlich relevant: Solange der Hauptberuf bei Arbeitszeit und Einkommen überwiegt, bleibst du über deinen Arbeitgeber krankenversichert.
Eine allgemeine gesetzliche Informationspflicht besteht nicht. Viele Arbeitsverträge enthalten jedoch eine Klausel, die eine Genehmigung oder Mitteilung vorschreibt. Im öffentlichen Dienst gelten besondere Regelungen. Prüfe deinen Vertrag und informiere deinen Arbeitgeber, falls vorgeschrieben – eine Verletzung dieser Pflicht kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Quellenverzeichnis
- Gewerbeordnung (GewO) § 14 – Anzeigepflicht: gesetze-im-internet.de
- Gewerbeordnung (GewO) § 146 – Ordnungswidrigkeiten: gesetze-im-internet.de
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 15 – Einkünfte aus Gewerbebetrieb: gesetze-im-internet.de
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 4 Abs. 4 – Betriebsausgaben: gesetze-im-internet.de
- Umsatzsteuergesetz (UStG) § 19 – Kleinunternehmerregelung: gesetze-im-internet.de
- Gewerbesteuergesetz (GewStG) § 11 – Freibetrag: gesetze-im-internet.de
- UWG § 16 Abs. 2 – Strafbare progressive Kundenwerbung: gesetze-im-internet.de
- BMF – Sonderregelung für Kleinunternehmer (BMF-Schreiben 18.03.2025): bundesfinanzministerium.de
- BMF – Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026: bundesfinanzministerium.de
- BMWK – Existenzgründungsportal, Unternehmensanmeldung: existenzgruendungsportal.de
- IHK Region Stuttgart – Kleinunternehmerregelung: ihk.de
- FTC – What are MLM disclosure statements really telling you?: consumer.ftc.gov
Rechtshinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert (Stand: März 2026), dennoch übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Transparenzhinweis: * Der Autor ist selbständiger Vertriebspartner im Direktvertrieb. Mit * gekennzeichnete Links führen zu Seiten eines Direktvertriebs-Unternehmens, für das der Autor als Partner tätig ist. Einnahmen im Direktvertrieb sind nicht garantiert – sie entstehen ausschließlich durch tatsächlich verkaufte und bezahlte Produkte gemäß dem jeweiligen Vergütungsplan. Vertriebspartner arbeiten selbständig und tragen ein unternehmerisches Risiko.