Minijob Rechner 2026 – Abgaben, Netto & Kosten berechnen

Minijob Rechner 2026 – Abgaben, Nettolohn & Gesamtkosten berechnen

Minijob Rechner 2026

Berechne Arbeitgeber-Abgaben, Nettolohn und Gesamtkosten – aktuell für 2026

Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung (§ 1 StBerG). Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind nicht enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr – Stand: April 2026.

Ergebnis der Berechnung

Gesamtkosten Arbeitgeber
Arbeitgeber-Abgaben
Netto Arbeitnehmer

Aufschlüsselung Arbeitgeber-Abgaben

Abzüge Arbeitnehmer

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Der Minijob Rechner berechnet für das Jahr 2026 alle relevanten Abgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einem Minijob mit Verdienstgrenze. Die monatliche Grenze liegt bei 603 Euro (Berechnung gemäß § 8 Abs. 1a SGB IV: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 603 €).

  • Für Arbeitgeber: Pauschalabgaben von ca. 31,2 % (gewerblich) bzw. ca. 13 % (Privathaushalt)
  • Für Arbeitnehmer: Nettolohn, Eigenanteil Rentenversicherung (3,6 % bzw. 13,6 %)
  • Beide Perspektiven: Gesamtkosten, maximale Arbeitsstunden, Steuerersparnis Haushalt

Wichtiger Hinweis – Abgrenzung zum Direktvertrieb: Dieser Rechner gilt ausschließlich für klassische, abhängige Minijobs im Sinne des § 8 SGB IV. Im Direktvertrieb und Network Marketing arbeiten Vertriebspartner typischerweise als selbstständige Handelsvertreter gemäß § 84 HGB. Für diese gelten weder gesetzlicher Mindestlohn noch Arbeitgeber-Pauschalabgaben. Wenn du als selbstständiger Vertriebspartner tätig bist, ist dieser Rechner nicht auf deine Tätigkeit anwendbar.

So funktioniert der Minijob Rechner

Der Minijob Rechner berechnet auf Basis deiner Eingaben alle Abgaben, die bei einem Minijob mit Verdienstgrenze anfallen. Er unterscheidet zwischen gewerblichen Minijobs und Minijobs im Privathaushalt, da sich die Beitragssätze erheblich unterscheiden.

Schritt für Schritt

  1. Zeitraum wählen: Die Beitragssätze und Verdienstgrenzen ändern sich jährlich. Für 2026 gilt eine Grenze von 603 Euro, für 2025 waren es 556 Euro.
  2. Bruttoverdienst eingeben: Trage den monatlichen Bruttoverdienst des Minijobbers ein. Der Rechner prüft automatisch, ob die Verdienstgrenze eingehalten wird.
  3. Art des Minijobs: Gewerbliche Arbeitgeber zahlen höhere Pauschalbeiträge als Privathaushalte.
  4. Optionen anpassen: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, private Krankenversicherung und weitere Sonderfälle kannst du per Checkbox aktivieren.
  5. Ergebnis ablesen: Du erhältst eine detaillierte Aufschlüsselung aller Arbeitgeber-Abgaben, den Nettolohn des Arbeitnehmers und die Gesamtkosten. Für provisionsbasierte Vergütungen nutze zusätzlich unseren Provisionsrechner.

Gut zu wissen: Der Rechner berechnet keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, da diese nach Branche und Gefahrenklasse variieren. Diese kommen zu den berechneten Abgaben hinzu.

Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?

Gewerbliche Arbeitgeber zahlen beim Minijob Pauschalabgaben von insgesamt rund 31 Prozent auf den Bruttoverdienst. Diese Abgaben werden monatlich an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgeführt.

Abgabeart Gewerblich Privathaushalt
Krankenversicherung 13,00 % 5,00 %
Rentenversicherung 15,00 % 5,00 %
Pauschsteuer 2,00 % 2,00 %
Umlage U1 (Krankheit) 0,80 % 0,80 %
Umlage U2 (Mutterschaft) 0,22 % 0,22 %
Insolvenzgeldumlage 0,15 % entfällt
Gesamt 31,17 % 13,02 %

Achtung: Zur gesetzlichen Unfallversicherung kommen noch branchenabhängige Beiträge hinzu. Diese variieren je nach Berufsgenossenschaft und werden separat berechnet.

Bei einem maximalen Verdienst von 603 Euro im Monat ergeben sich für gewerbliche Arbeitgeber Abgaben von rund 188 Euro. Die Gesamtkosten betragen damit etwa 791 Euro pro Monat. Im Privathaushalt sind es nur rund 79 Euro an Abgaben – die Gesamtkosten liegen bei ca. 682 Euro.

Beispielrechnungen auf einen Blick (Stand: April 2026)

Szenario Brutto AN AG-Abgaben Gesamtkosten AG Netto AN (mit RV) Netto AN (ohne RV)
Gewerblich, 603 € 603,00 € 187,95 € 790,95 € 581,29 € 603,00 €
Gewerblich, 450 € 450,00 € 140,27 € 590,27 € 433,80 € 450,00 €
Gewerblich, 300 € 300,00 € 93,51 € 393,51 € 289,20 € 300,00 €
Privathaushalt, 603 € 603,00 € 78,51 € 681,51 € 520,99 € 603,00 €

Quelle: Eigene Berechnung auf Basis der Beitragssätze 2026 (AOK / Minijob-Zentrale). Ohne gesetzliche Unfallversicherung. „Mit RV" = Eigenanteil Rentenversicherung wird gezahlt; „ohne RV" = Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.

Welche Abgaben zahlt der Arbeitnehmer?

Minijobber zahlen grundsätzlich nur einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Alle anderen Sozialversicherungsbeiträge und die Pauschsteuer trägt der Arbeitgeber.

Eigenanteil Rentenversicherung

Im gewerblichen Minijob beträgt der Eigenanteil 3,6 Prozent des Bruttoverdienstes. Bei 603 Euro sind das 21,71 Euro monatlich. Im Privathaushalt liegt der Eigenanteil bei 13,6 Prozent – also 82,01 Euro bei vollem Verdienst.

Der Nettolohn für den Arbeitnehmer ergibt sich aus dem Bruttoverdienst abzüglich des Rentenversicherungs-Eigenanteils. Bei einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt: Brutto ist gleich Netto.

Tipp: Wer in die Rentenversicherung einzahlt, erwirbt vollwertige Rentenpunkte, Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und Zugang zu Rehabilitationsleistungen. Ob sich der Eigenanteil von 3,6 Prozent individuell lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab – etwa bestehenden Rentenanwartschaften und der geplanten Beschäftigungsdauer.

Minijob-Grenze 2026 – Alles Wichtige

Die Minijob-Grenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro pro Monat. Das entspricht einem Jahresverdienst von maximal 7.236 Euro. Die Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und wird gemäß § 8 Abs. 1a SGB IV berechnet: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet = 603 €).

Minijob-Grenze im Überblick

603 € Monatliche Grenze 2026
13,90 € Mindestlohn 2026
~43 Std. Max. Stunden / Monat

Entwicklung der Minijob-Grenze

Jahr Monatliche Grenze Mindestlohn Jahresgrenze
2027 (voraussichtlich) 633 €* 14,60 €* 7.596 €*
2026 603 € 13,90 € 7.236 €
2025 556 € 12,82 € 6.672 €
2024 538 € 12,41 € 6.456 €
2023 520 € 12,00 € 6.240 €

Gut zu wissen: Die dynamische Kopplung an den Mindestlohn bedeutet: Bei jeder Mindestlohnerhöhung steigt die Minijob-Grenze automatisch mit. Bestehende Arbeitsverträge müssen in der Regel nicht allein wegen der Grenzerhöhung angepasst werden – entscheidend bleibt, dass die vereinbarte Vergütung die jeweils geltende Grenze einhält.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Eine gesetzliche Stundengrenze gibt es beim Minijob nicht. Entscheidend ist ausschließlich die Einhaltung der monatlichen Verdienstgrenze von 603 Euro. Die tatsächlich möglichen Arbeitsstunden hängen vom vereinbarten Stundenlohn ab. Mit unserem Stundenlohnrechner kannst du deinen effektiven Stundenlohn ermitteln.

Bei Bezahlung nach Mindestlohn (13,90 Euro) ergibt sich folgende maximale Arbeitszeit:

  • Pro Monat: ca. 43,4 Stunden (603 € ÷ 13,90 €)
  • Pro Woche: ca. 10 Stunden

Ein höherer Stundenlohn reduziert die mögliche Arbeitszeit entsprechend. Nutze den Arbeitszeitrechner, um deine Wochenarbeitszeit genau zu planen. Bei 15 Euro Stundenlohn sind es noch rund 40 Stunden monatlich, bei 20 Euro nur noch 30 Stunden.

Stundenlohn Max. Stunden / Monat Max. Stunden / Woche
13,90 € (Mindestlohn)43,4 Std.~10,0 Std.
15,00 €40,2 Std.~9,3 Std.
17,00 €35,5 Std.~8,2 Std.
20,00 €30,2 Std.~7,0 Std.
25,00 €24,1 Std.~5,6 Std.

Rentenversicherung im Minijob – Befreiung ja oder nein?

Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt immer seinen Pauschalbeitrag (15 % gewerblich, 5 % Privathaushalt). Der Minijobber stockt mit seinem Eigenanteil auf den vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent auf. Besonders für Rentner ist das relevant – lies dazu unseren Ratgeber Nebenjob zur Rente.

Vorteile der Rentenversicherungspflicht

  • Vollwertige Rentenpunkte für die Altersvorsorge
  • Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
  • Zugang zu Rehabilitationsleistungen
  • Erfüllung von Wartezeiten (z. B. 5 Jahre für Altersrente)
  • Möglichkeit der Riester-Förderung

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Wer sich befreien lässt, zahlt keinen Eigenanteil und erhält den vollen Bruttoverdienst als Nettolohn. Die Befreiung muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden und gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung.

Geplant ab Juli 2026 (Rechtsstand noch nicht final): Laut aktuellem Gesetzgebungsverfahren sollen Minijobber voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 eine einmal ausgesprochene Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wieder rückgängig machen können. Eine endgültige Verabschiedung steht noch aus – dieser Abschnitt wird nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aktualisiert.

Minijob im Privathaushalt vs. gewerblicher Minijob

Die Abgaben für Minijobs im Privathaushalt sind deutlich geringer als im gewerblichen Bereich. Dafür liegt der Rentenversicherungs-Eigenanteil des Minijobbers im Privathaushalt mit 13,6 Prozent erheblich höher.

Merkmal Gewerblich Privathaushalt
AG-Abgaben gesamt~31,17 %~13,02 %
AN-Eigenanteil RV3,6 %13,6 %
AG Gesamtkosten (603 €)~791 €~682 €
AN Netto (603 €)~581 €~521 €
Steuerabzug AGNein20 % absetzbar (max. 510 €/Jahr)
Insolvenzgeldumlage0,15 %entfällt
AnmeldungMinijob-ZentraleHaushaltscheck

Tipp für Privathaushalte: Über das Haushaltscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale ist die Anmeldung besonders einfach. Private Arbeitgeber können 20 Prozent der Gesamtkosten steuerlich absetzen – maximal 510 Euro pro Jahr (§ 35a EStG). Bei geringen Monatsverdiensten kann diese Steuerersparnis die gezahlten Abgaben teilweise oder vollständig ausgleichen.

Mehrere Minijobs gleichzeitig – was gilt?

Grundsätzlich darf eine Person mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Entscheidend ist die Gesamtsumme aller Verdienste: Überschreitet sie die monatliche Grenze von 603 Euro, werden sämtliche Jobs sozialversicherungspflichtig.

Sonderregel bei Hauptbeschäftigung

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt ein Minijob abgabenfrei – unabhängig von der Höhe des Hauptverdienstes. Erst ab dem zweiten Minijob werden die Verdienste mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.

Achtung: Wer zwei Minijobs ausübt und die Grenze überschreitet, verliert für beide Jobs den Minijob-Status. Beide Beschäftigungen werden dann vollständig sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch rückwirkend. Prüfe im Zweifel auch die geltenden Kündigungsfristen.

Minijob und Bürgergeld – wie wird angerechnet?

Empfänger von Bürgergeld dürfen einen Minijob ausüben. Der Verdienst wird jedoch auf die Leistung angerechnet. Es gelten dabei gestaffelte Freibeträge:

  • Bis 100 Euro: Der Verdienst bleibt vollständig anrechnungsfrei (Grundfreibetrag).
  • 100 bis 520 Euro: 20 Prozent des Verdienstes bleiben anrechnungsfrei.
  • 520 bis 1.000 Euro: 30 Prozent bleiben anrechnungsfrei.

Bei einem Minijob-Verdienst von 603 Euro ergibt sich gemäß § 11b SGB II ein Freibetrag von insgesamt 208,90 Euro (100 € Grundfreibetrag + 84 € für 100–520 € + 24,90 € für 520–603 €). Der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet.

Gut zu wissen: Auch mit Bürgergeld ist ein Minijob sinnvoll – der Freibetrag sorgt dafür, dass du immer mehr Geld hast als ohne Minijob. Zudem sammeln Minijobber weiterhin Rentenpunkte. Auch in der Elternzeit ist ein Minijob möglich – mehr dazu im Ratgeber Nebenjob in der Elternzeit.

Minijob und Steuern – muss ich den Minijob versteuern?

In den allermeisten Fällen ist der Minijob für den Arbeitnehmer steuerfrei. Voraussetzung: Der Arbeitgeber führt die einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent ab. Der pauschal versteuerte Minijob-Verdienst muss in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden – ob im Einzelfall eine Erklärungspflicht besteht, hängt von der steuerlichen Gesamtsituation ab. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber Nebenjob steuerfrei.

Drei Besteuerungsarten beim Minijob

  1. Pauschsteuer 2 %: Der Standardfall. Wird vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale gezahlt. Enthält Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
  2. Pauschale Lohnsteuer 20 %: Möglich bei Minijobs, die wegen Zusammenrechnung bei einer Krankenkasse gemeldet sind. Wird ans Finanzamt gezahlt.
  3. Individuelle Lohnsteuer: Besteuerung nach Steuerklasse des Minijobbers. In seltenen Fällen gewählt.

Tipp: Kläre vor Vertragsbeginn mit dem Arbeitgeber, dass er die 2-Prozent-Pauschsteuer übernimmt. Lass dir das schriftlich bestätigen – am besten direkt im Arbeitsvertrag.

Häufige Fragen zum Minijob Rechner

Die Minijob-Grenze liegt seit Januar 2026 bei 603 Euro pro Monat bzw. 7.236 Euro pro Jahr. Die gesetzliche Berechnung nach § 8 Abs. 1a SGB IV lautet: Mindestlohn (13,90 €) × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro = 603 Euro.

Gewerbliche Arbeitgeber zahlen rund 31 Prozent Pauschalabgaben. Bei 603 Euro Verdienst sind das etwa 188 Euro Abgaben – die Gesamtkosten betragen rund 791 Euro pro Monat.

Nein, sofern der Arbeitgeber die Pauschsteuer von 2 Prozent übernimmt. Der Minijobber erhält sein Gehalt brutto gleich netto – abzüglich eines optionalen Rentenversicherungsbeitrags von 3,6 Prozent.

Wird die Grenze regelmäßig überschritten, liegt kein Minijob mehr vor. Die Beschäftigung wird sozialversicherungspflichtig. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten (maximal 2 Monate im Jahr) ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Eine gesetzliche Stundengrenze gibt es nicht. Entscheidend ist die Verdienstgrenze von 603 Euro. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt das maximal rund 43 Stunden pro Monat.

Ja, per schriftlichem Antrag beim Arbeitgeber. Der Eigenanteil von 3,6 Prozent entfällt dann. Laut aktuellem Gesetzgebungsverfahren soll die Befreiung voraussichtlich ab Juli 2026 auch wieder rückgängig gemacht werden können (Rechtsstand noch nicht final).

Ja, aber die Verdienste werden zusammengerechnet. Überschreitet die Summe 603 Euro, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Neben einer Hauptbeschäftigung bleibt ein Minijob abgabenfrei.

Im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber ca. 13 % Pauschalbeiträge (statt ~31 % gewerblich). Dafür liegt der RV-Eigenanteil des Minijobbers bei 13,6 % statt 3,6 %. Privathaushalte können bis zu 510 Euro jährlich steuerlich absetzen (§ 35a EStG).

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Fazit

Der Minijob Rechner zeigt transparent, welche Kosten ein Minijob tatsächlich verursacht – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Mit der Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat (Stand 2026) und einem Mindestlohn von 13,90 Euro ergeben sich rund 43 mögliche Arbeitsstunden monatlich. Die Entscheidung zwischen Rentenversicherungspflicht und Befreiung sollte individuell abgewogen werden. Weitere kostenlose Rechner findest du in unserer Jobtools-Übersicht auf Direktvertrieb-Jobs.de.

Quellen

  1. Knappschaft-Bahn-See: Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum 1. Januar 2026 – Offizielle Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  2. AOK Arbeitgeberservice: Minijobs – geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen – Abgaben, Beitragssätze und Umlagen 2026 im Überblick
  3. Gesetze im Internet: § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit – Gesetzliche Grundlage für Minijobs
  4. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Gesetzlicher Mindestlohn – Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde
  5. Deutsche Rentenversicherung: Minijob und Rente – Rentenversicherungspflicht und Befreiung im Minijob
  6. Bundesagentur für Arbeit: Lexikon: Minijob – Definition und Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung
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