Mehrwertsteuer-Rechner – Netto ⇄ Brutto berechnen | 9b.de

Mehrwertsteuer-Rechner – Netto ⇄ Brutto berechnen

Warenwert, Steueranteil und Endbetrag sekundenschnell bestimmen – wahlweise mit dem deutschen Regelsatz, dem ermäßigten Satz oder einem frei wählbaren Prozentsatz.

Mehrwertsteuer-Rechner

Betrag eintragen, Prozentsatz festlegen, Ergebnis sofort ablesen

Berechnungsrichtung
Mehrwertsteuersatz

Ergebnis

Nettobetrag (ohne MwSt)
Mehrwertsteuerbetrag (19 %)
Bruttobetrag (inkl. MwSt)
Empfehlung

Weltweit kostenlos zahlen – in Echtzeit

Das Girokonto, das mitdenkt: C24 Smart

Kostenlose Mastercard & girocard – weltweit 0 € Gebühren
0,5 % Zinsen p.a. auf alle Konten – ohne Mindesteinlage
Unterkonten mit eigener IBAN – Steuern, Privat & Business getrennt
Automatische Analysen, Budgets & Sparpotenziale
Jetzt kostenloses Girokonto eröffnen*

Wozu dient ein MwSt-Rechner im Geschäftsalltag?

Dieses Online-Tool wandelt Geldbeträge zwischen Warenwert und Endpreis um. Je nach Ausgangslage addiert es die gesetzliche Umsatzsteuer auf den reinen Warenwert oder zerlegt einen Endpreis in seine beiden Bestandteile: Warenwert und Steueranteil. Dabei kommen zwei mathematische Grundoperationen zum Einsatz: Endpreis = Warenwert × (1 + Prozentsatz ÷ 100) sowie Warenwert = Endpreis ÷ (1 + Prozentsatz ÷ 100).

Gedacht ist das Werkzeug für alle, die regelmäßig mit Umsatzsteuerbeträgen arbeiten: Freiberufler beim Erstellen von Ausgangsrechnungen, Gewerbetreibende bei der Kalkulation von Ladenpreisen und Verbraucher, die den Steueranteil auf ihrem Kassenbon nachvollziehen möchten. In der Finanzbuchhaltung und bei der Vorbereitung von Steuerunterlagen spart das Tool ebenfalls Zeit.

Ob Angebotserstellung, Preisvergleich oder Nachkalkulation – das Tool eliminiert manuelle Rechenfehler und liefert sofort belastbare Zahlen. Gerade bei sich wiederholenden Vorgängen wie monatlichen Abrechnungen oder Serienrechnungen zahlt sich die automatische Umrechnung aus.

Bedienung und Rechenlogik im Detail

Drei Angaben genügen: der Euro-Betrag, die Richtung der Umrechnung (Warenwert → Endpreis oder Endpreis → Warenwert) und der gewünschte Prozentsatz. Voreingestellt sind die in Deutschland gebräuchlichen 19 % und 7 %. Über das freie Eingabefeld lässt sich jeder andere Satz eintragen – praktisch für grenzüberschreitende Geschäfte oder historische Berechnungen.

Wird ein Warenwert eingegeben, multipliziert das Tool diesen mit dem Faktor (1 + Prozentsatz ÷ 100). In umgekehrter Richtung teilt es den Endpreis durch denselben Faktor. Alle drei Ausgabewerte – reiner Warenwert, enthaltener Steueranteil und Gesamtbetrag – werden kaufmännisch gerundet und im deutschen Zahlenformat mit Komma als Dezimaltrennzeichen dargestellt.

Praxisbeispiele auf einen Blick

Eingabe MwSt-Satz Netto MwSt Brutto
100,00 € netto19 %100,00 €19,00 €119,00 €
500,00 € netto19 %500,00 €95,00 €595,00 €
119,00 € brutto19 %100,00 €19,00 €119,00 €
100,00 € netto7 %100,00 €7,00 €107,00 €
80,00 € netto19 %80,00 €15,20 €95,20 €

Vier Szenarien, in denen das Tool sofort hilft

Ausgangsrechnungen korrekt aufschlüsseln

Wer als Freiberufler oder Gewerbetreibender Rechnungen schreibt, muss laut UStG den reinen Leistungswert, den Steueranteil und die Gesamtsumme separat aufführen. Bei einem Designauftrag über 1.200 Euro fallen beim Regelsatz 228 Euro Umsatzsteuer an – der Auftraggeber überweist folglich 1.428 Euro. Das Tool liefert alle drei Positionen in Sekundenbruchteilen.

Verkaufspreise im Laden festlegen

Wer Waren einkauft und weiterverkauft, startet mit dem Einkaufspreis ohne Steuer und schlägt Marge plus Umsatzsteuer auf. Ein Einkaufswert von 42 Euro ergibt bei 19 % einen Endpreis von 49,98 Euro. So entsteht eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für Preisschilder und Onlineshop-Angebote.

Steueranteil auf dem Kassenbon entschlüsseln

Auf jedem Einkaufsbeleg steckt Umsatzsteuer – doch viele wissen nicht, wie hoch der Anteil tatsächlich ist. Wer beispielsweise 238 Euro bezahlt hat, erfährt über die Rückrechnung, dass davon 200 Euro auf die Ware und 38 Euro auf die Steuer entfallen. Für Vorsteuerabzugsberechtigte ist diese Aufschlüsselung bares Geld wert.

Grenzüberschreitende Aufträge kalkulieren

Innerhalb der EU arbeitet jedes Land mit eigenen Prozentsätzen. Österreich setzt 20 % an, die Niederlande 21 %, die Schweiz als Nicht-EU-Staat 8,1 %. Über das freie Eingabefeld lässt sich jeder beliebige Satz eintragen, sodass auch internationale Angebote sauber durchgerechnet werden können.

Wichtig: Dieses Tool bildet reine Rechenoperationen ab. Es ersetzt keine steuerrechtliche Prüfung zu Leistungsort, Steuerschuldnerschaft oder Reverse-Charge-Verfahren. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gehört ein Steuerberater mit ins Boot.

Drei Stolperfallen bei der Umsatzsteuer-Berechnung

Abziehen statt dividieren

Der mit Abstand verbreitetste Irrtum: Vom Endpreis werden einfach 19 % abgezogen. Das Ergebnis liegt aber zu hoch, weil die Steuer nicht auf den Endpreis, sondern auf den darin enthaltenen Warenwert gerechnet wird. Wer bei 238 Euro pauschal 19 % abzieht, landet bei 45,22 Euro Steuer – tatsächlich sind es aber nur 38 Euro. Der korrekte Weg führt immer über die Division: Endpreis ÷ 1,19 = Warenwert.

Vorsicht: Die Prozentrechnung „Endpreis minus 19 %" führt zwangsläufig zu einem falschen Ergebnis. Die Steuer steckt bereits im Gesamtbetrag und muss durch Division herausgelöst werden – niemals durch Subtraktion.

Regelsatz und ermäßigter Satz vertauscht

Nicht jede Ware wird mit 19 % besteuert. Für Produkte des täglichen Bedarfs – darunter Brot, Milch, Obst –, für Printmedien und für bestimmte kulturelle Angebote gilt der reduzierte Satz von 7 %. Wer hier den falschen Prozentsatz ansetzt, erzeugt fehlerhafte Belege, die bei einer Betriebsprüfung Probleme bereiten können. Im Zweifel lohnt ein Blick in die Anlage 2 zum UStG.

Cent-Abweichungen durch Einzelrundung

Werden auf einer Rechnung mehrere Posten zunächst einzeln mit Steuer versehen und anschließend zusammengezählt, weicht die Summe oft um wenige Cent von der korrekten Gesamtrechnung ab. Zuverlässiger ist es, sämtliche Warenwerte zunächst zu addieren und erst auf die Gesamtsumme die Steuer aufzuschlagen. Drei Posten mit 12,50 €, 18,30 € und 24,20 € ergeben zusammen 55,00 € Warenwert. Darauf entfallen bei 19 % exakt 10,45 € Steuer – Gesamtbetrag: 65,45 €.

Häufige Fragen zur Umsatzsteuer-Umrechnung

Wie rechne ich die MwSt aus einem Endbetrag heraus?

Den Endbetrag durch den Faktor (1 + Prozentsatz geteilt durch 100) teilen. Beim Regelsatz lautet die Rechnung: Endbetrag geteilt durch 1,19 ergibt den reinen Warenwert. Die Differenz zwischen Endbetrag und Warenwert ist der enthaltene Steueranteil. Rechenweg: 238 € geteilt durch 1,19 ergibt 200 € Warenwert, die Steuer beträgt 38 €. Wer stattdessen einfach 19 % vom Gesamtbetrag subtrahiert, erhält ein falsches Ergebnis.

Mit welchen Steuersätzen arbeitet der MwSt-Rechner?

Das Tool deckt die beiden deutschen Standardsätze ab: 19 % als regulären Satz sowie 7 % für begünstigte Produkte wie Lebensmittel des täglichen Bedarfs, Druckerzeugnisse oder Tickets im Nahverkehr. Zusätzlich lässt sich jeder beliebige Prozentsatz manuell eintragen – etwa für Berechnungen mit ausländischen Steuersätzen. Einige Umsätze wie Bankdienstleistungen oder langfristige Wohnraumvermietung sind von der Steuer ausgenommen.

Eignet sich das Tool auch für Kleinunternehmer ohne Steuerausweis?

Wer die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG nutzt, stellt Rechnungen ohne gesonderten Steuerausweis aus und führt keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab. Trotzdem ist das Tool nützlich: Es hilft dabei, Einkaufspreise zu analysieren, Margen realistisch einzuschätzen oder durchzurechnen, ob ein Wechsel zur Regelbesteuerung wirtschaftlich sinnvoll wäre.