Kündigungsfristenrechner Arbeitnehmer & Arbeitgeber (+Vorlagen)

Kündigungsfristenrechner Arbeitnehmer & Arbeitgeber (+Vorlagen)

Letzte Arbeitstage sofort berechnen, Postweg einkalkulieren und gesetzliche Fristen nach § 622 BGB im Überblick behalten – dazu kostenlose Kündigungsvorlagen als Word-Dokument. Dieser Rechner ist Teil unserer kostenlosen Jobtools.

Kündigungsfrist berechnen

Tag, an dem die Kündigung erstellt oder abgeschickt wurde.
Dauer gemäß Vertrag, Tarifvertrag oder gesetzlicher Regelung.
Schriftliche Kündigungen gelten erst bei Zugang – rechne den Postweg ein.
Gesetzlich oder vertraglich festgelegter Endtermin.
Fristbeginn
Letzter Vertragstag
Arbeitstage
Hinweis: Die Berechnung berücksichtigt keine gesetzlichen Feiertage. Arbeitstage zählen Montag bis Freitag. Prüfe das Ergebnis zusätzlich mit deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

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So funktioniert der Rechner

1

Daten eingeben

Kündigungsdatum, Fristdauer und Postweg eintragen.

2

Endtermin wählen

Angeben, ob die Kündigung taggenau, zum 15., Monatsende etc. wirkt.

3

Ergebnis ablesen

Fristbeginn, letzter Vertragstag und verbleibende Arbeitstage sofort sehen.

Kündigungsvorlagen als Word-Dokument

Alle Vorlagen stehen als .doc-Datei zum kostenlosen Download bereit. Passe die Platzhalter an deine Situation an und lass das Dokument im Zweifel von einer Fachperson prüfen. Für die Planung deiner verbleibenden Arbeitszeit nutze ergänzend den Arbeitszeitrechner.

Rechtlicher Hinweis: Die Vorlagen dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen – die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.

Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch legt in § 622 BGB fest, wie lang die Mindestfristen bei einer ordentlichen Kündigung ausfallen. Für Arbeitnehmer gilt eine einheitliche Grundfrist. Für Arbeitgeber steigt die Frist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Grundfrist für Arbeitnehmer

Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats – unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können eine längere Frist vorsehen, eine kürzere nur unter bestimmten tariflichen Voraussetzungen.

Staffelung für Arbeitgeber

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist Kündigung zum
0 – 2 Jahre4 Wochen15. / Monatsende
ab 2 Jahren1 MonatMonatsende
ab 5 Jahren2 MonateMonatsende
ab 8 Jahren3 MonateMonatsende
ab 10 Jahren4 MonateMonatsende
ab 12 Jahren5 MonateMonatsende
ab 15 Jahren6 MonateMonatsende
ab 20 Jahren7 MonateMonatsende

Quelle: § 622 BGB – Gesetze im Internet

Kündigungsfrist in der Probezeit

Solange eine Probezeit vereinbart ist – maximal sechs Monate – beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten zwei Wochen. Die Kündigung muss in diesem Fall nicht zum 15. oder zum Monatsende erfolgen, sondern wirkt taggenau. Wer während der Probezeit bereits über berufliche Alternativen nachdenkt, findet im Überblick zu Direktvertrieb-Firmen in Deutschland mögliche Arbeitgeber.

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift erst nach Ablauf der ersten sechs Monate, sofern der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat. In der Probezeit ist daher keine Angabe von Gründen erforderlich.

Praxis-Tipp: Auch wenn kein Kündigungsgrund nötig ist, muss die Kündigung schriftlich erfolgen – eine mündliche oder per E-Mail ausgesprochene Kündigung ist unwirksam (§ 623 BGB).

Was passiert bei Fristversäumnis?

Wird die vorgeschriebene Kündigungsfrist unterschritten, ist die Kündigung nicht zwangsläufig unwirksam. In vielen Fällen wertet die Rechtsprechung sie so, dass sie zum nächstmöglichen zulässigen Termin greift.

Darüber hinaus drohen weitere Konsequenzen: Der Arbeitgeber kann Schadensersatz beanspruchen, falls durch das vorzeitige Ausscheiden ein nachweisbarer finanzieller Nachteil entsteht. War im Vertrag eine Vertragsstrafe vereinbart, wird diese unter Umständen fällig.

Wer selbst kündigt und die Frist nicht einhält, muss außerdem mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen – die Agentur für Arbeit kann die Leistung für bis zu zwölf Wochen kürzen. Mit dem Einkommensrechner für Selbstständige lässt sich vorab kalkulieren, wie sich ein Wechsel in die Selbstständigkeit finanziell auswirkt.

Daher gilt: Fristen sorgfältig prüfen und immer schriftlich sowie rechtzeitig kündigen. Im Zweifel den Rechner auf dieser Seite nutzen und das Ergebnis zusätzlich mit dem Arbeitsvertrag abgleichen.

Befristete und unbefristete Verträge

Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen kann jede Seite unter Einhaltung der geltenden Frist kündigen. Die Fristen ergeben sich aus Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag – je nachdem, welche Regelung im konkreten Fall gilt.

Befristete Verträge enden automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn der Vertrag das ausdrücklich vorsieht. Fehlt eine solche Klausel, bleibt als einziger Weg die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Einen Überblick über Vor- und Nachteile im Direktvertrieb als berufliche Alternative findest du in unserem separaten Ratgeber.

Wichtig: Gerade bei befristeten Verträgen lohnt ein genauer Blick in die Kündigungsklausel. Ohne diese Klausel ist ein vorzeitiges Ausscheiden nur im Ausnahmefall durchsetzbar.

Außerordentliche Kündigung – die fristlose Variante

Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Kündigungsfrist. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus – etwa schwerwiegende Vertragsverletzungen wie Betrug, Diebstahl oder grobe Pflichtverstöße.

Entscheidend ist die Zwei-Wochen-Frist: Die Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes ausgesprochen werden. Wird diese Frist versäumt, ist die fristlose Kündigung unwirksam.

Die Zwei-Wochen-Frist gilt für beide Seiten gleichermaßen – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Sonderregelungen in Tarifverträgen

Tarifverträge können von den gesetzlichen Vorgaben abweichen – sowohl nach oben als auch nach unten. Im Einzelfall ist immer der jeweils geltende Tarifvertrag maßgeblich.

Typische Abweichungen betreffen unter anderem kürzere Fristen in bestimmten Branchen (etwa im Baugewerbe oder im Door-to-Door-Vertrieb), längere Fristen für langjährige oder ältere Beschäftigte, abweichende Probezeitregelungen und besondere Schutzklauseln für bestimmte Arbeitnehmergruppen wie Schwerbehinderte, Schwangere oder Betriebsratsmitglieder.

Merke: Tarifvertragliche Regelungen gehen den gesetzlichen Fristen grundsätzlich vor, sofern sie wirksam vereinbart sind. Ob ein Tarifvertrag auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, steht in der Regel im Arbeitsvertrag.

Arbeitsrechtsschutz als Absicherung

Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz deckt Anwalts- und Gerichtskosten ab, wenn es zu Streitigkeiten rund um Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag kommt. Die Kosten für ein Arbeitsgerichtsverfahren können schnell vierstellig werden – ohne Versicherung trägt jede Partei in erster Instanz ihre eigenen Kosten. Wer nach einer Kündigung selbstständig im Vertrieb durchstarten möchte, findet unter Was ist Direktvertrieb? einen umfassenden Einstieg.

Die meisten Tarife sehen eine Wartezeit von drei Monaten vor. Wer also weiß, dass ein Konflikt bevorstehen könnte, sollte den Abschluss frühzeitig planen. Leistungsumfang und Ausschlüsse variieren je nach Anbieter – ein Vergleich lohnt sich.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer nach dem Gesetz?

Nach § 622 Abs. 1 BGB beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht – sofern weder Arbeitsvertrag noch Tarifvertrag eine abweichende Regelung vorsehen.

Verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit?

Ja – jedoch nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Frist steigt stufenweise von einem Monat (ab 2 Jahren) bis auf sieben Monate (ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit), jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Die genaue Staffelung ergibt sich aus § 622 Abs. 2 BGB.

Welche Frist gilt in der Probezeit?

Während der Probezeit (maximal sechs Monate) beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten zwei Wochen. Eine Kündigung zum 15. oder zum Monatsende ist dabei nicht erforderlich – die Frist läuft taggenau ab.

Kann der Postweg in die Berechnung einfließen?

Ja. Der Rechner auf dieser Seite bietet die Option, ein bis zwei Tage für den Postweg hinzuzurechnen. Da die Kündigungsfrist erst mit Zugang beim Empfänger beginnt, ist es ratsam, den Postweg stets einzuplanen – oder die Kündigung persönlich zu übergeben und den Empfang quittieren zu lassen.

Ist das Ergebnis des Rechners rechtlich bindend?

Nein. Der Rechner dient ausschließlich als Orientierungshilfe. Maßgeblich sind die Regelungen im Arbeitsvertrag, ein etwaiger Tarifvertrag und das Gesetz. Falsche Eingaben können zu abweichenden Ergebnissen führen. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Prüfung durch eine qualifizierte Fachperson.

Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?

Die Kündigung ist nicht zwingend unwirksam, kann aber zum nächstmöglichen zulässigen Termin wirken. Zudem drohen Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers, eine mögliche Vertragsstrafe und eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit.

Wie lange ist die Frist bei einer außerordentlichen Kündigung?

Bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung gibt es keine Kündigungsfrist – das Arbeitsverhältnis endet sofort. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden dieses Grundes ausgesprochen werden.

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