Gewerbesteuerrechner 2026 – Deutschland, Österreich & Schweiz
🇩🇪 Gewerbesteuer berechnen
Ergebnis – Gewerbesteuer Deutschland
–
🇦🇹 Kommunalsteuer berechnen
Ergebnis – Kommunalsteuer Österreich
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🇨🇭 Gewinnsteuer berechnen
Ergebnis – Gewinnsteuer Schweiz (Schätzung)
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→ Lexware Office gratis testen*Der Gewerbesteuerrechner berechnet die Unternehmenssteuer für alle drei DACH-Länder. Datenstand: Deutschland und Österreich 2026, Schweiz-Kantonssätze laut KPMG Swiss Tax Report 2025. In Deutschland fällt die Gewerbesteuer auf den Unternehmensgewinn an, in Österreich die Kommunalsteuer auf die Lohnsumme und in der Schweiz die kantonale Gewinnsteuer.
- Deutschland: Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag – Freibetrag) × 3,5 % × Hebesatz
- Österreich: Kommunalsteuer = 3 % der monatlichen Bruttolohnsumme
- Schweiz: Gewinnsteuer = Bundessteuer 8,5 % + kantonale/kommunale Steuer (11,85 %–20,54 % gesamt)
- Freibetrag DE: 24.500 € für Einzelunternehmen/Personengesellschaften, 0 € für Kapitalgesellschaften (§ 11 GewStG)
- Direktvertrieb: Die meisten nebenberuflichen Vertriebspartner bleiben unter dem Freibetrag und zahlen faktisch keine Gewerbesteuer
Gewerbesteuer 2026 – Eckdaten im Überblick
Wie wird die Gewerbesteuer in Deutschland berechnet?
Die Gewerbesteuer ist eine ertragsabhängige Gemeindesteuer, die jeder Gewerbetreibende an seine Standortgemeinde abführen muss. Die Berechnung erfolgt in fünf Schritten nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Schritt-für-Schritt: Die Berechnungsformel
Die vollständige Formel lautet: Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag – Freibetrag) × 3,5 % × Hebesatz. Im Detail bedeutet das:
- Gewinn ermitteln: Ausgangspunkt ist der Gewinn nach Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerrecht.
- Hinzurechnungen addieren: Bestimmte Aufwendungen wie 25 % der Zinsaufwendungen werden dem Gewinn hinzugerechnet (§ 8 GewStG). Für Hinzurechnungen gilt ein Freibetrag von 200.000 €.
- Kürzungen abziehen: Zum Beispiel 1,2 % des Einheitswerts bei Grundbesitz (§ 9 GewStG).
- Freibetrag abziehen: 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, 5.000 € für rechtsfähige Vereine, 0 € für Kapitalgesellschaften.
- Steuermesszahl × Hebesatz anwenden: Der Gewerbeertrag (auf volle 100 € abgerundet) wird mit der Messzahl 3,5 % multipliziert. Daraus ergibt sich der Messbetrag, der mit dem Hebesatz der Gemeinde verrechnet wird.
Gut zu wissen: Der gesetzliche Mindesthebesatz beträgt 2026 weiterhin 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG). Das Bundeskabinett hat im Januar 2026 eine Anhebung auf 280 % beschlossen – diese soll laut Gesetzentwurf aber erst ab dem Erhebungszeitraum 2027 gelten. In der Praxis liegen die Hebesätze in Großstädten typischerweise zwischen 400 % und 580 % (z. B. München 490 %, Oberhausen 580 %).
Wer ist gewerbesteuerpflichtig?
Grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig ist jeder, der ein Gewerbe anmeldet und betreibt – Einzelunternehmer, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG). Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Künstler sind befreit. Zahlungswirksam wird die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften allerdings erst oberhalb des Freibetrags von 24.500 € – wer darunter liegt, zahlt faktisch 0 €.
Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Einzelunternehmer und Personengesellschafter können die gezahlte Gewerbesteuer pauschal auf ihre Einkommensteuer anrechnen – maximal das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrags (§ 35 Abs. 1 EStG). Die tatsächliche Entlastung ist zusätzlich durch die tarifliche Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte begrenzt. Bei einem Hebesatz bis etwa 400 % wird die Gewerbesteuer als Faustregel nahezu vollständig kompensiert – im Einzelfall kann die Entlastung aber geringer ausfallen. Für Kapitalgesellschaften gibt es keine Anrechnung auf die Körperschaftsteuer.
Tipp: Die Gewerbesteuer ist seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar. Dafür wurde im Gegenzug die Anrechnung auf die Einkommensteuer auf den Faktor 4 angehoben.
Quellen – Deutschland
- Gewerbesteuergesetz (GewStG), insb. §§ 8, 9, 11, 16 – gesetze-im-internet.de
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 35 – ESt-Anrechnung – gesetze-im-internet.de
- Gesetzentwurf Mindesthebesatz 280 % – Bundesrats-Drucksache 40/26 (geplant ab 2027)
Gibt es in Österreich eine Gewerbesteuer?
Nein. Österreich hat die klassische Gewerbesteuer bereits 1994 abgeschafft. An ihre Stelle trat die Kommunalsteuer (KommSt), eine lohnabhängige Gemeindeabgabe. Der wesentliche Unterschied zur deutschen Gewerbesteuer: Die Kommunalsteuer besteuert nicht den Gewinn, sondern die Lohnsumme.
So funktioniert die Kommunalsteuer
Der Steuersatz beträgt einheitlich 3 % der monatlichen Bruttolohnsumme aller Dienstnehmer einer inländischen Betriebsstätte. Die Steuer muss vom Unternehmen selbst berechnet und bis zum 15. des Folgemonats an die zuständige Gemeinde abgeführt werden.
Freibetrag und Freigrenze
Liegt die monatliche Bemessungsgrundlage unter 1.460 €, kann ein Freibetrag von 1.095 € abgezogen werden. Übersteigt die Lohnsumme 1.460 €, unterliegt der gesamte Betrag der Kommunalsteuer ohne Freibetrag. Beschäftigt ein Unternehmen keine Mitarbeiter, fällt keine Kommunalsteuer an – eine Nullerklärung muss dennoch eingereicht werden.
Achtung: In Wien müssen Unternehmen zusätzlich zur Kommunalsteuer die Dienstgeberabgabe (sogenannte „U-Bahn-Steuer") zahlen: 2 € pro angefangene Woche und Dienstnehmer. Für Beschäftigte über 55 Jahren entfällt diese Abgabe.
Wer muss die Kommunalsteuer zahlen?
Steuerpflichtig sind alle Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich, die Dienstnehmer beschäftigen. Dazu zählen Personen in einem lohnsteuerrechtlichen Dienstverhältnis, freie Dienstnehmer und wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Jahreserklärung wird elektronisch über FinanzOnline bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht.
Quellen – Österreich
- Kommunalsteuergesetz 1993 (KommStG) – ris.bka.gv.at
- WKO – Kommunalsteuer – wko.at
- USP – Unternehmensserviceportal – usp.gv.at
Wie funktioniert die Gewinnsteuer in der Schweiz?
Die Schweiz kennt keine eigenständige Gewerbesteuer. Stattdessen zahlen Unternehmen eine Gewinnsteuer auf drei Ebenen: Bund, Kanton und Gemeinde. Die effektive Gesamtsteuerbelastung variiert je nach Kantonshauptort erheblich – von ca. 11,85 % in Zug bis ca. 20,54 % in Bern (Sätze laut KPMG Swiss Tax Report 2025).
Das dreistufige Steuersystem
Die Bundessteuer beträgt einheitlich 8,5 % auf den Reingewinn (effektiv ca. 7,8 % nach Abzug der Steuer als Aufwand). Zusätzlich erheben die 26 Kantone und über 2.200 Gemeinden eigene Gewinnsteuern. Die kantonale Steuer berechnet sich durch Multiplikation des gesetzlichen Steuersatzes mit dem jährlichen Steuerfuß. Dieser Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen führt zu teils extremen Unterschieden.
Kapitalsteuer nicht vergessen
Neben der Gewinnsteuer erheben die Kantone eine Kapitalsteuer auf das Eigenkapital der Gesellschaft. Die Sätze liegen zwischen 0,001 % und 0,5 %. Diese Steuer ist von der Gewinnsteuer abzugsfähig.
Einzelunternehmen vs. Kapitalgesellschaft
In der Schweiz werden Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht separat besteuert – der Gewinn fließt direkt in die Einkommensteuer des Inhabers. Nur Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft) unterliegen der eigenständigen Gewinnsteuer. Für Vereine und Stiftungen gilt ein reduzierter Bundessteuersatz von 4,25 % mit einer Freigrenze von CHF 5.000.
Gut zu wissen: Seit 2024 gilt die OECD-Mindeststeuer von 15 % für Konzerne mit einem weltweiten Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro. Einige Kantone haben ihre Steuersätze für Großunternehmen deshalb angepasst – für KMU bleibt das System unverändert.
Wichtiger Hinweis zur Datenaktualität: Die im Rechner verwendeten Kantonssätze stammen aus dem KPMG Swiss Tax Report 2025 und stellen die besten verfügbaren Vergleichswerte dar. Einzelne Kantone können für 2026 bereits angepasste Sätze beschlossen haben. Für verbindliche Werte die Steuerverwaltung des jeweiligen Kantons kontaktieren.
Quellen – Schweiz
- Direkte Bundessteuer – Art. 68 DBG (Steuersatz 8,5 %) – ESTV
- KPMG Swiss Tax Report 2025 – Kantonale Gewinnsteuersätze – kpmg.com
- EFD – Umsetzung OECD-Mindeststeuer – efd.admin.ch
Wie unterscheiden sich die Steuersysteme im DACH-Raum?
Die drei DACH-Länder verfolgen grundlegend verschiedene Ansätze bei der Unternehmensbesteuerung auf Gemeindeebene. Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
| Kriterium | 🇩🇪 Deutschland | 🇦🇹 Österreich | 🇨🇭 Schweiz |
|---|---|---|---|
| Steuerart | Gewerbesteuer (GewSt) | Kommunalsteuer (KommSt) | Gewinnsteuer (3 Ebenen) |
| Bemessungsgrundlage | Gewerbeertrag (Gewinn) | Bruttolohnsumme | Reingewinn |
| Steuersatz | 3,5 % × Hebesatz (eff. ca. 7–17 %) | 3 % (einheitlich) | ca. 11,85–20,54 % (je Kanton, Stand 2025) |
| Freibetrag | 24.500 € (Pers.ges.) | 1.095 € mtl. (Freigrenze 1.460 €) | Keiner (Kapitalges.) |
| Wer zahlt? | Gewerbetreibende (nicht Freiberufler) | Unternehmen mit Dienstnehmern | Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) |
| Anrechnung | Auf ESt (4× Messbetrag) | Betriebsausgabe | Steuer als Aufwand abzugsfähig |
| Hebesatz/Varianz | 200–580 % (kommunal) | Einheitlich 3 % | Kantonal + kommunal (stark variabel) |
| Rechtsgrundlage | GewStG | KommStG 1993 | DBG Art. 68 + Kantonsgesetze |
Gewerbesteuer im Direktvertrieb: Ab wann wird sie relevant?
Wer im Direktvertrieb, Network Marketing oder Empfehlungsmarketing Provisionen verdient, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus und muss ein Gewerbe anmelden. Die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt kostet je nach Gemeinde zwischen 15 und 65 €. Damit entsteht grundsätzlich eine Gewerbesteuerpflicht – in der Praxis zahlen die meisten Einsteiger aber keine Gewerbesteuer.
Warum die meisten Vertriebspartner keine Gewerbesteuer zahlen
Der Freibetrag von 24.500 € gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 11 GewStG). Wer als Einzelunternehmer im Direktvertrieb nebenberuflich tätig ist und unter diesem Freibetrag bleibt, zahlt exakt 0 € Gewerbesteuer. Das betrifft die große Mehrheit der nebenberuflichen Vertriebspartner.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Nebenberuflicher Vertriebspartner
Jahresgewinn: 12.000 €. Rechtsform: Einzelunternehmen. Gewerbeertrag nach Abzug des Freibetrags (24.500 €): 0 €. Ergebnis: Keine Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuererklärung muss trotzdem abgegeben werden (§ 25 GewStDV).
Beispiel 2: Hauptberuflicher Vertriebspartner
Jahresgewinn: 60.000 €. Rechtsform: Einzelunternehmen. Hebesatz: 450 % (z. B. Köln). Gewerbeertrag: 60.000 € – 24.500 € = 35.500 €. Steuermessbetrag: 35.500 × 3,5 % = 1.242,50 €. Gewerbesteuer: 1.242,50 × 4,5 = 5.591,25 €. Davon kann über § 35 EStG ein Großteil auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
Beispiel 3: GmbH im Vertrieb
Jahresgewinn: 60.000 €. Rechtsform: GmbH (Kapitalgesellschaft). Kein Freibetrag. Hebesatz: 450 %. Steuermessbetrag: 60.000 × 3,5 % = 2.100 €. Gewerbesteuer: 2.100 × 4,5 = 9.450 €. Keine ESt-Anrechnung möglich.
Gut zu wissen: Direktvertrieb ist keine freiberufliche Tätigkeit – die Abgrenzung ist im Einkommensteuerrecht klar geregelt. Wer Handelsvertreter ist oder Produkte vermittelt, übt ein Gewerbe aus. Bei Unsicherheit über die Einordnung den Steuerberater fragen.
Welche Optimierungsmöglichkeiten gibt es?
Die Höhe der Gewerbesteuer lässt sich durch verschiedene legale Maßnahmen beeinflussen. Hier die wichtigsten Stellschrauben für Unternehmer im DACH-Raum.
Deutschland: Standortwahl und Rechtsformwahl
Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde zwischen 200 % und über 580 %. Die Standortwahl ist daher einer der größten Hebel. Wer ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft führt, profitiert zusätzlich vom Freibetrag von 24.500 € und der Anrechnung auf die Einkommensteuer. Weitere Optionen: gewinnmindernde Investitionen planen, Investitionsabzugsbeträge (IAB) nutzen und Rückstellungen bilden.
Österreich: Lohnnebenkosten optimieren
Da die Kommunalsteuer auf der Lohnsumme basiert, können Unternehmen durch den Einsatz von Werkverträgen, Leasing-Modellen oder freien Dienstnehmern (unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen) die Bemessungsgrundlage beeinflussen. Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter zahlen keine Kommunalsteuer.
Schweiz: Kanton strategisch wählen
Der Unterschied zwischen dem günstigsten (Zug, 11,85 %) und dem teuersten Kanton (Bern, 20,54 %) beträgt fast 9 Prozentpunkte. Bei einem Gewinn von CHF 500.000 ergibt das eine Differenz von rund CHF 43.500 pro Jahr. Die strategische Kantonswahl ist deshalb der wichtigste Hebel für Schweizer Unternehmen.
Achtung: Dieser Rechner liefert eine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Insbesondere bei Hinzurechnungen, Kürzungen, Sonderfällen (z. B. Organschaft, Betriebsaufspaltung) oder internationalen Strukturen sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Die Formel lautet: (Gewerbeertrag – Freibetrag) × 3,5 % Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24.500 €, Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG erhalten keinen Freibetrag.
Nein. Österreich hat die Gewerbesteuer 1994 abgeschafft und durch die Kommunalsteuer ersetzt. Diese beträgt einheitlich 3 % auf die monatliche Bruttolohnsumme und wird an die Standortgemeinde gezahlt.
Die effektive Gewinnsteuerbelastung in der Schweiz liegt je nach Kanton zwischen 11,85 % (Zug) und 20,54 % (Bern). Sie setzt sich aus Bundessteuer (8,5 %), kantonaler Steuer und Gemeindesteuer zusammen. Der Durchschnitt lag laut KPMG Swiss Tax Report 2025 bei 14,4 %. Für 2026 können einzelne Kantone angepasste Sätze haben.
In Deutschland jeder Gewerbetreibende mit angemeldetem Gewerbe. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Künstler, Steuerberater) sind befreit. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Gewerbeertrag unter 24.500 € zahlen faktisch keine Gewerbesteuer dank des Freibetrags.
Ja – für Einzelunternehmer und Personengesellschafter. Die Anrechnung beträgt maximal das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrags (§ 35 EStG). Die tatsächliche Entlastung ist zusätzlich durch die tarifliche Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte begrenzt. Bei Hebesätzen bis ca. 400 % wird die Gewerbesteuer als Faustregel nahezu vollständig kompensiert. Für Kapitalgesellschaften gibt es keine Anrechnung auf die Körperschaftsteuer.
Der gesetzliche Mindesthebesatz beträgt 2026 weiterhin 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG). Das Bundeskabinett hat im Januar 2026 eine Anhebung auf 280 % beschlossen – diese soll laut Gesetzentwurf aber erst ab dem Erhebungszeitraum 2027 gelten. In der Praxis liegt der Hebesatz in Großstädten bei 400 % bis über 580 %.
Die deutsche Gewerbesteuer besteuert den Unternehmensgewinn (ertragsabhängig). Die österreichische Kommunalsteuer besteuert die Lohnsumme (lohnabhängig, 3 % der Bruttolöhne). Die Schweiz hat keine eigene Gewerbesteuer – dort zahlen Unternehmen Gewinnsteuer auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.
Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit einem Gewerbeertrag unter 24.500 € zahlen in Deutschland keine Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.
Fazit
Die Unternehmensbesteuerung im DACH-Raum folgt drei völlig unterschiedlichen Logiken: Deutschland besteuert den Gewinn per Hebesatz, Österreich die Lohnsumme pauschal mit 3 %, die Schweiz bietet kantonal stark variierende Gewinnsteuersätze. Für Direktvertriebler in Deutschland gilt: Wer nebenberuflich startet, bleibt mit dem Freibetrag von 24.500 € meist unter der Zahlungsgrenze. Wer die Stellschrauben kennt – Standortwahl, Rechtsformwahl, ESt-Anrechnung – kann seine Steuerlast legal senken. Dieser Rechner liefert die erste Orientierung. Für eine verbindliche Planung gehört ein Steuerberater dazu.