Firmenwagenrechner Brutto Netto 2026
Ein Firmenwagen erhöht als geldwerter Vorteil dein steuerpflichtiges Einkommen. 2026 gelten je nach Fahrzeugart und Anschaffungsdatum 1 %, 0,5 % oder 0,25 % des Bruttolistenpreises als monatlicher Bemessungsansatz (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
🚗 Firmenwagenrechner Brutto Netto
Methode wählen → Daten eingeben → Berechnen. Alle Werte für Deutschland 2026.
Elektroauto-Privileg 2026: Für rein elektrische Fahrzeuge gilt der Satz von 0,25 % statt 1 %. Die maßgebliche Listenpreisgrenze hängt vom Anschaffungsdatum ab. Wird die Grenze überschritten, gilt automatisch 0,5 %. Der Fahrtkostenanteil berechnet sich mit 0,0075 % je km (0,25 × 0,03). Quelle: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG / BMF/LStH 2026.
Hybrid 0,5%-Regelung 2026: Plug-in-Hybride profitieren von der 0,5%-Regelung, wenn sie eine elektrische Mindestreichweite von 80 km oder einen CO₂-Ausstoß von max. 50 g/km aufweisen – gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2025 angeschafft werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG / LStH 2026). Ältere Hybride mit ≥ 60 km Reichweite (Anschaffung bis 31.12.2024) behalten ihre 0,5%-Einstufung. Der Fahrtkostenanteil berechnet sich mit 0,015 % je km.
Fahrtenbuch: Der geldwerte Vorteil ergibt sich aus dem Anteil der privaten an den gesamten Kfz-Kosten. Trage die tatsächlichen Gesamtkosten und den privaten Nutzungsanteil ein.
Hinweis: Das Fahrtenbuch muss lückenlos und zeitnah geführt werden. Bei formellen Mängeln erkennt das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht an.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
- Geldwerter Vorteil: Der Firmenwagen erhöht dein steuerpflichtiges Einkommen – je nach Methode und Fahrzeugpreis oft 200–1.200 € monatlich.
- 1%-Regelung: Einfachste Methode – 1% des Bruttolistenpreises + 0,03% je km Arbeitsweg pro Monat als Steuerlast.
- Elektroauto 0,25 %: Für E-Autos bis 100.000 € Listenpreis (Anschaffung ab 1.7.2025) gilt der Vorzugssatz von nur 0,25 % monatlich (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
- Fahrtenbuch: Lohnt sich ab ca. 20% privater Nutzung – erfordert lückenloses Führen aller Fahrten.
- Eigenanteil & Gehaltsumwandlung: Zuzahlungen mindern den geldwerten Vorteil direkt – bis auf null.
Firmenwagenbesteuerung 2026 – Eckdaten
Wie funktioniert der Firmenwagenrechner Brutto Netto?
Der Firmenwagenrechner berechnet, wie sich ein Firmenwagen auf deinen monatlichen Nettolohn auswirkt. Grundlage ist der sogenannte geldwerte Vorteil: Wenn du einen Firmenwagen auch privat nutzen darfst, gilt dieser Vorteil steuerrechtlich als Arbeitslohn – und erhöht dein zu versteuerndes Einkommen.
Der Rechner berücksichtigt drei Kerngrößen: den geldwerten Vorteil nach der gewählten Methode (1%, 0,25%, 0,5% oder Fahrtenbuch), deine persönliche Steuerbelastung (Grenzsteuersatz) sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Das Ergebnis zeigt dir, wie viel weniger Nettolohn du tatsächlich im Monat erhältst.
Schritt-für-Schritt: So nutzt du den Rechner richtig
- Methode wählen: 1%-Regelung (Standard), 0,25% für Elektroautos, 0,5% für qualifizierte Hybride oder Fahrtenbuch
- Bruttolistenpreis des Fahrzeugs eingeben (inkl. Sonderausstattung, ohne Händlerrabatt)
- Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in km eintragen (einfache Strecke)
- Dein monatliches Bruttogehalt angeben
- Grenzsteuersatz einstellen – den individuellen Wert liefert der BMF-Abgabenrechner auf bundesfinanzministerium.de; 37 % ist ein grober Orientierungswert für zu versteuernde Einkommen im mittleren Bereich
- Eigenbeteiligung eingeben, falls du einen Teil der Kosten selbst trägst
Gut zu wissen: Der Rechner liefert Richtwerte. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von deiner gesamten Einkommenssituation, Steuerklasse, Kirchensteuer und weiteren Abzügen ab. Für rechtssichere Zahlen konsultiere einen Steuerberater oder nutze die weiteren Job-Rechentools auf Direktvertrieb-Jobs.de.
So berechnet sich dein geldwerter Vorteil
Privatanteil bestimmen
Methode wählen: Pauschal (1%, 0,25%, 0,5%) oder tatsächlich (Fahrtenbuch). Bei der Pauschalregelung wird keine echte Nutzungsaufzeichnung benötigt.
Fahrtkostenanteil addieren
Bei Pauschalregelungen: 0,03% des Listenpreises × km Arbeitsweg pro Monat (oder 0,0075% bei 0,25%-Methode). Dieser Anteil ist Sozialversicherungspflichtig.
Eigenanteil abziehen
Vom errechneten geldwerten Vorteil werden geleistete Zuzahlungen direkt abgezogen. Übersteigt der Eigenanteil den Vorteil, entsteht kein steuerpflichtiger Betrag.
Steuer + SV berechnen
Der verbleibende geldwerte Vorteil erhöht das zu versteuernde Bruttogehalt. Auf diesen Mehrbetrag fallen Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge (bis zur BBG) an.
Die 1%-Regelung beim Firmenwagen – so funktioniert sie
Die 1%-Regelung ist die am häufigsten gewählte Methode zur Versteuerung des Firmenwagenvorteils. Sie ist einfach, erfordert keine Aufzeichnungen und gilt automatisch, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Der geldwerte Vorteil berechnet sich monatlich aus zwei Komponenten.
Formel: Geldwerter Vorteil nach 1%-Regelung
Privatnutzungsanteil: 1% × Bruttolistenpreis (gerundet auf volle 100 €)
Fahrtkostenanteil: 0,03% × Bruttolistenpreis × km Entfernung (einfache Strecke)
Geldwerter Vorteil gesamt: Privatanteil + Fahrtkostenanteil − Eigenanteil
Rechenbeispiel 1%-Regelung
Listenpreis 40.000 €, Arbeitsweg 25 km, Grenzsteuersatz 37%, keine Eigenbeteiligung:
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Privatanteil (1%) | 1% × 40.000 € | 400,00 € |
| Fahrtkostenanteil | 0,03% × 40.000 € × 25 km | 300,00 € |
| Geldwerter Vorteil brutto | 400 + 300 | 700,00 € |
| Steuer (37%) | 700 × 0,37 | 259,00 € |
| SV-Abzüge (ca. 20%) | 700 × 0,20 | 140,00 € |
| Nettobelastung gesamt | ~399 €/Monat |
Achtung – Listenpreis: Es gilt immer der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, also der Preis ohne Händlerrabatt, auch bei Gebrauchtfahrzeugen. Auch wenn das Fahrzeug voll abgeschrieben ist, bleibt der ursprüngliche Listenpreis maßgeblich.
Für Arbeitnehmer, die weniger als 180 Tage im Jahr zur Arbeit fahren (z.B. durch Homeoffice), kann die Einzelbewertung nach 0,002%-Methode günstiger sein als die 0,03%-Monatspauschale.
Elektroauto & Hybrid als Firmenwagen: 0,25% und 0,5%-Regelung
Elektrofahrzeuge und qualifizierte Hybride genießen seit 2020 deutliche steuerliche Vorteile bei der Firmenwagenbesteuerung. Die Bundesregierung hat diese Regelungen mehrfach verlängert und angepasst – für 2026 gelten folgende Sätze.
Überblick: Steuersätze nach Antriebsart
| Fahrzeugtyp | Steuersatz | Bedingung (Anschaffung) | Listenpreisgrenze |
|---|---|---|---|
| Verbrenner (Benzin/Diesel) | 1,0 % | – | keine |
| Plug-in-Hybrid (ab 1.1.2025) | 0,5 % | ≥ 80 km Elektroreichweite oder max. 50 g CO₂/km | keine |
| Plug-in-Hybrid (bis 31.12.2024) | 0,5 % | ≥ 60 km Elektroreichweite | keine |
| Reines Elektroauto (ab 1.7.2025) | 0,25 % | Nur E-Antrieb | bis 100.000 € |
| Reines Elektroauto (bis 30.6.2025) | 0,25 % | Nur E-Antrieb | bis 70.000 € |
| Elektroauto über Preisgrenze | 0,5 % | Nur E-Antrieb | über der jew. Grenze |
| Brennstoffzelle (ab 1.7.2025) | 0,25 % | Nur H₂-Antrieb | bis 100.000 € |
Quelle: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, BMF/LStH 2026. Maßgeblich ist stets das Datum der Anschaffung bzw. Erstzulassung.
Beispiel E-Auto (Anschaffung ab 1.7.2025): Tesla Model 3 Standard Range (Listenpreis 42.000 €) → geldwerter Vorteil (0,25%): 105 € Privatanteil + 63 € Fahrtkostenanteil (0,0075% × 42.000 × 20 km) = 168 €/Monat. Bei einem vergleichbaren Verbrenner mit gleichem Listenpreis: 420 € + 252 € = 672 €/Monat. Ersparnis: rund 504 €/Monat (≈ 6.048 €/Jahr).
Die 0,25 %-Regelung macht Elektro-Firmenwagen bis 100.000 € Listenpreis für viele Arbeitnehmer finanziell deutlich attraktiver als vergleichbare Verbrennerfahrzeuge. Besonders in Kombination mit einer steuerlich optimierten Vergütungsstrategie entstehen erhebliche Nettolohnvorteile.
Stromkosten beim Laden zu Hause – Regelung ab 2026
Wichtig ab 1. Januar 2026: Die bisherigen monatlichen Pauschalbeträge von 30 €/70 € nach § 3 Nr. 46 EStG sind mit Ablauf des 31. Dezember 2025 ausgelaufen (BMF-Schreiben vom 11.11.2025). Ab 2026 gilt eine neue Systematik: Arbeitgeber können die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für das Laden des Firmenwagens zu Hause steuerfrei erstatten, wenn die tatsächliche Strommenge nachgewiesen wird oder über BMF-konforme Vereinfachungsregelungen (z.B. pauschale kWh-Sätze je Fahrzeugtyp) abgerechnet wird. Details regelt das BMF-Schreiben vom 11.11.2025.
Kostendeckelung: Der geldwerte Vorteil nach der Pauschalregelung darf die tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs nicht übersteigen. Sind die echten Kfz-Kosten (Leasing, AfA, Betrieb) niedriger als der errechnete Pauschalwert, ist nur der geringere Betrag anzusetzen (sog. Kostendeckelung, R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR).
Fahrtenbuch vs. 1%-Regelung: Wann lohnt sich welche Methode?
Das Fahrtenbuch ist die Alternative zur pauschalen 1 %-Regelung und führt dann zu einer niedrigeren Steuerbelastung, wenn der private Nutzungsanteil gering ist. Ob das Fahrtenbuch günstiger ist, lässt sich nicht pauschal mit einer festen Prozentgrenze beantworten – es hängt immer vom Einzelfall ab: Listenpreis, Arbeitsweg, tatsächliche Gesamtkosten und Privatanteil müssen konkret gegengerechnet werden. Als grobe Orientierung: Bei privater Nutzung unter 20 % ist das Fahrtenbuch in den meisten Fällen vorteilhafter.
Wer profitiert besonders vom Fahrtenbuch?
- Außendienstmitarbeiter mit überwiegend dienstlicher Nutzung (typisch 85–95% betrieblich)
- Selbstständige und Freiberufler mit vielen Kundenfahrten und eigenem Pkw
- Arbeitnehmer im Homeoffice, die selten zur Arbeit fahren
- Fahrer von hochpreisigen Fahrzeugen mit niedrigem Privatanteil
Anforderungen ans Fahrtenbuch
Formal korrekt: Das Fahrtenbuch muss zeitnah (d.h. unmittelbar nach jeder Fahrt), lückenlos und in dauerhafter Form geführt werden. Nachträgliche Eintragungen oder Excel-Tabellen werden vom Finanzamt i.d.R. nicht anerkannt.
Jede Fahrt muss enthalten: Datum, Kilometerstand Beginn und Ende, Reiseziel, Zweck der Fahrt, besuchte Personen (bei dienstlichen Fahrten).
Vergleich: Zahlenbeispiel bei 15% Privatnutzung
| Methode | Geldwerter Vorteil/Monat | Mehrsteuer (37%) |
|---|---|---|
| 1%-Regelung (40.000 € LP, 25 km) | 700 € | ~259 € |
| Fahrtenbuch (15% privat, 12.000 €/Jahr Gesamtkosten) | 150 € | ~56 € |
| Ersparnis durch Fahrtenbuch | 550 € | ~203 €/Monat |
Eigenanteil & Gehaltsumwandlung beim Firmenwagen
Ein Eigenanteil – also eine monatliche Zuzahlung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die Privatnutzung – mindert den geldwerten Vorteil direkt und damit die Steuerbelastung. Dies ist eine der effektivsten legalen Strategien zur Steueroptimierung beim Firmenwagen.
Wie funktioniert der Eigenanteil steuerlich?
Zahlt ein Arbeitnehmer z.B. 200 €/Monat als Nutzungsentgelt, reduziert sich der anzusetzende geldwerte Vorteil um genau diesen Betrag. Übersteigt der Eigenanteil den errechneten Vorteil, entfällt dieser vollständig – ein negativer geldwerter Vorteil ist nicht möglich.
Gehaltsumwandlung – Achtung: Einige Arbeitgeber strukturieren den Firmenwagen als Entgeltumwandlung (das Bruttogehalt wird um den Fahrzeugwert reduziert). Das kann im Einzelfall Sozialversicherungsvorteile bringen, ist aber lohnsteuerrechtlich komplex: Das BMF behandelt Dienstwagen bei Gehaltsumwandlung gesondert (LStH 2026 Anhang 24). Ohne steuerberaterliche Prüfung besteht Nachzahlungsrisiko.
Eigenanteil-Rechenbeispiel
| Szenario | GWV brutto | Eigenanteil | Steuerpfl. GWV | Mehrsteuer (37%) |
|---|---|---|---|---|
| Kein Eigenanteil | 700 € | 0 € | 700 € | ~259 € |
| Eigenanteil 200 € | 700 € | 200 € | 500 € | ~185 € |
| Eigenanteil 500 € | 700 € | 500 € | 200 € | ~74 € |
| Eigenanteil = GWV | 700 € | 700 € | 0 € | 0 € |
Homeoffice und Firmenwagen: Weniger Steuern durch Einzelbewertung
Wer regelmäßig im Homeoffice arbeitet, kann beim Firmenwagen erheblich Steuern sparen. Der Fahrtkostenanteil nach der 0,03%-Monatspauschale gilt für die volle Entfernung – unabhängig davon, wie oft tatsächlich gefahren wird. Die Alternative: die Einzelbewertung nach 0,002%.
0,03 % Pauschale vs. 0,002 % Einzelbewertung
0,03 %-Pauschale: Gilt für jeden Monat pauschal, unabhängig von der Fahrtanzahl. Vorteilhaft, wenn mehr als 15 Fahrttage/Monat anfallen (entspricht der Break-even-Grenze gegenüber der Einzelbewertung).
0,002 %-Einzelbewertung: Pro tatsächlichem Fahrtag zur Arbeit: 0,002 % × Listenpreis × km. Vorteilhaft ab weniger als 15 Fahrten/Monat – typisch bei Homeoffice-Arbeit. Wichtig: Die Einzelbewertung ist auf maximal 180 Fahrten pro Kalenderjahr begrenzt (§ 8 Abs. 2 EStG / LStH 2026). Die tatsächlichen Fahrtage müssen datumsgenaue nachgewiesen werden.
Rechenbeispiel: 10 Bürotage statt 22
| Methode | Fahrtkostenanteil (40.000 €, 25 km) |
|---|---|
| 0,03% Pauschale | 300 €/Monat |
| 0,002% × 10 Tage | 0,002% × 40.000 × 25 × 10 = 200 €/Monat |
| Ersparnis | 100 €/Monat → ca. 37 € weniger Steuer |
Weitere Rechentools für Arbeit von zu Hause und flexible Arbeitsmodelle findest du in der Nebenjob Homeoffice-Übersicht auf Direktvertrieb-Jobs.de.
Firmenwagenrechner für Selbstständige: Betriebliche Kfz-Kosten vs. Entnahme
Für Selbstständige, Freiberufler und GbR-Gesellschafter gelten beim Firmenwagen andere Regeln als für Arbeitnehmer. Hier gibt es keinen Arbeitgeber, der den Wagen stellt – das Fahrzeug ist Betriebsvermögen, und die private Nutzung wird als Entnahme bewertet.
Methoden für Selbstständige
- 1%-Regelung als Entnahme: Gilt, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird (notwendiges Betriebsvermögen). Der geldwerte Vorteil erhöht den steuerlichen Gewinn statt das Bruttogehalt.
- Fahrtenbuch: Deutlich relevanter für Selbstständige mit hohem Betriebsanteil – bei überwiegend dienstlicher Nutzung fast immer die günstigere Lösung.
- Fahrzeug als Privatvermögen (unter 50 % betrieblich): Das Fahrzeug wird nicht ins Betriebsvermögen aufgenommen; nur die tatsächlichen betrieblichen Fahrten sind als Betriebsausgabe absetzbar (0,30 €/km Pauschale oder Nachweis).
Wichtig für Selbstständige: Die Zuordnung zum Betriebsvermögen hängt vom Nutzungsanteil ab. Bei über 90 % betrieblicher Nutzung ist das Fahrzeug notwendiges Betriebsvermögen; zwischen 10 % und 90 % kann frei gewählt werden. Quelle: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, BMF-Schreiben zur Pkw-Nutzung.
Selbstständig & Außendienst: Wer im Direktvertrieb oder Außendienst tätig ist, nutzt seinen Pkw oft zu 80–90% betrieblich. Hier lohnt sich das Fahrtenbuch fast immer gegenüber der 1%-Regelung – die Steuerersparnis kann mehrere tausend Euro jährlich betragen.
Weitere Informationen zur steuerlichen Situation im Direktvertrieb und zu flexiblen Einkommensmodellen findest du auf Direktvertrieb-Jobs.de in der Vor- und Nachteile-Übersicht und im Bereich Was ist Direktvertrieb?.
Vergleichstabelle: Alle Methoden im Überblick (40.000 € Listenpreis, 25 km, 37% Steuer)
Die folgende Tabelle zeigt, wie stark sich die Wahl der Versteuerungsmethode auf den monatlichen geldwerten Vorteil und die Nettobelastung auswirkt – bei gleichen Fahrzeug- und Arbeitswegdaten. Alle Werte sind Modellberechnungen auf Basis BMF/LStH 2026 und SV-Rechengrößen 2026 (KV-BBG 5.812,50 €, RV-BBG 8.450 €).
| Methode | GWV Privat | GWV Fahrtkosten | GWV Gesamt | Mehrsteuer (37%) | SV-Abzüge (ca.) | Nettobelastung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1%-Regelung | 400 € | 300 € | 700 € | 259 € | 140 € | ~399 € |
| 0,5% Hybrid | 200 € | 150 € | 350 € | 130 € | 70 € | ~200 € |
| 0,25% Elektro | 100 € | 75 € | 175 € | 65 € | 35 € | ~100 € |
| Fahrtenbuch (15% privat) | – | – | ca. 150 € | ca. 56 € | ca. 30 € | ~86 € |
| 1% + Eigenanteil 300 € | 400 € | 300 € | 400 € | 148 € | 80 € | ~228 € |
Modellrechnung auf Basis BMF/LStH 2026, SV-Rechengrößen 2026. SV-Abzüge vereinfacht (tatsächliche Belastung je nach Krankenkasse, Kinderlosenzuschlag, Bundesland abweichend). Kein Ersatz für individuelle Steuerberatung.
Häufige Fragen zum Firmenwagenrechner
Die 1%-Regelung berechnet den geldwerten Vorteil pauschal als 1% des Bruttolistenpreises des Firmenwagens pro Monat. Hinzu kommt der Fahrtkostenanteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: 0,03% des Listenpreises × Entfernung in km. Diese Summe wird dem Bruttogehalt zugeschlagen und entsprechend versteuert.
Das hängt von Listenpreis, Arbeitsweg und Steuersatz ab. Konkret: Bei einem 40.000-€-Fahrzeug, 30 km Arbeitsweg und 37 % Grenzsteuersatz beträgt der geldwerte Vorteil nach 1%-Regelung 760 € monatlich (400 € Privatanteil + 360 € Fahrtkostenanteil). Die Nettobelastung durch Steuer und Sozialversicherung liegt dann bei rund 280–310 €/Monat. Der Rechner oben berechnet deinen individuellen Wert in Sekunden.
Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn der Anteil der privaten Nutzung unter ca. 20–25% liegt. Bei überwiegend dienstlicher Nutzung – typisch für Außendienst oder Selbstständige mit vielen Kundenfahrten – ist das Fahrtenbuch steuerlich günstiger. Es muss aber lückenlos und zeitnah geführt werden, sonst erkennt das Finanzamt es nicht an.
Elektroautos profitieren von stark reduzierten Steuersätzen: Bei einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € (für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden) werden nur 0,25 % des Listenpreises monatlich angesetzt. Hybridfahrzeuge mit einer elektrischen Mindestreichweite von 80 km oder max. 50 g CO₂/km (Anschaffung ab 1. Januar 2025) werden mit 0,5 % berechnet. Fahrzeuge, die älter sind oder über der Preisgrenze liegen, werden mit 0,5 % oder 1 % bewertet. Quelle: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG / LStH 2026.
An Homeoffice-Tagen fällt keine Fahrt zur Arbeit an, was den geldwerten Vorteil senken kann. Statt der 0,03%-Monatspauschale kann die Einzelbewertung (0,002% × Listenpreis × km × tatsächliche Fahrtage) gewählt werden. Bei z.B. 10 Bürotagen statt 22 lässt sich der Fahrtkostenanteil erheblich reduzieren.
Beim Gebrauchtwagen gilt immer der ursprüngliche Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung – nicht der Kaufpreis des Gebrauchtwagens. Auch wenn ein Fahrzeug für 8.000 € Gebraucht gekauft wurde, aber neu 40.000 € kostete, gilt der Listenpreis von 40.000 € als Bemessungsgrundlage.
Firmenwagen und Dienstwagen bezeichnen dasselbe: ein vom Arbeitgeber oder Unternehmen gestelltes Fahrzeug. Wird es auch privat genutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der als Einkommen versteuert werden muss. Der Begriff Dienstwagen wird häufiger im öffentlichen Dienst verwendet, rechtlich besteht kein Unterschied.
Fazit: Der Firmenwagen lohnt sich – wenn die Methode stimmt
Ein Firmenwagen ist ein attraktiver Gehaltsbestandteil, aber die Steuerbelastung ist real und variiert erheblich je nach Fahrzeug, Methode und persönlicher Steuersituation. Wer die richtige Versteuerungsmethode wählt – und dabei Elektroauto-Vorteile, Eigenanteil oder Fahrtenbuch gezielt einsetzt – kann die Nettobelastung um bis zu 75% reduzieren. Der Firmenwagenrechner oben hilft dir, deine individuelle Situation in Sekunden durchzurechnen.
Tipp: Kombiniere den Firmenwagenrechner mit dem Einkommensrechner für Selbstständige auf Direktvertrieb-Jobs.de, um das Gesamtbild deines Nettoverdienstes zu verstehen.
Weitere Rechner & Job-Tools
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