Arbeitslosengeldrechner 2026 – ALG 1 berechnen
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Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft der Bundesagentur für Arbeit. Die tatsächliche Höhe Ihres Arbeitslosengeldes kann abweichen.
So funktioniert der Arbeitslosengeldrechner
Der Arbeitslosengeldrechner berechnet Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) auf Basis der geltenden Berechnungslogik nach § 149 ff. SGB III. Sie geben Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit ein, wählen Ihre Steuerklasse und ob Sie Kinder haben. Der Rechner ermittelt daraus ein pauschaliertes Nettoentgelt und berechnet davon 60 Prozent (ohne Kind) oder 67 Prozent (mit Kind) als täglichen Leistungssatz.
Zusätzlich zeigt Ihnen der Rechner die maximale Bezugsdauer an, die sich aus Ihrem Alter und der Dauer Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung ergibt. Alle Berechnungen basieren auf den geltenden Werten für das Jahr 2026, einschließlich der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro jährlich (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026).
Wichtig – Grenzen dieses Rechners: Der Rechner verwendet eine vereinfachte Lohnsteuerberechnung und liefert Orientierungswerte, keine verbindlichen Bescheide. Nicht abgebildet werden unter anderem: Kirchensteuer, Faktorverfahren (Steuerklasse IV/IV mit Faktor), fiktives Arbeitsentgelt, Teilzeitbeschäftigung vor der Arbeitslosigkeit und Sperrzeiten. Für einen verbindlichen Bescheid wenden Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit.
Wie wird das Arbeitslosengeld 1 berechnet?
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes folgt einem festen Schema, das die Bundesagentur für Arbeit anwendet. Entscheidend ist nicht Ihr letztes Nettogehalt, sondern ein pauschaliertes Nettoentgelt, das rechnerisch aus Ihrem Bruttoeinkommen ermittelt wird.
Schritt 1: Bemessungsentgelt ermitteln
Ihr Jahresbruttoeinkommen der letzten 12 Monate wird durch 365 geteilt. Das Ergebnis ist das tägliche Bemessungsentgelt. Liegt Ihr Jahresbrutto über der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro (2026), wird nur der Betrag bis zu dieser Grenze berücksichtigt.
Schritt 2: Leistungsentgelt berechnen
Vom Bemessungsentgelt werden folgende Posten pauschal abgezogen: eine Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent (§ 153 Abs. 1 SGB III), die Lohnsteuer entsprechend Ihrer Steuerklasse sowie der Solidaritätszuschlag. Das Ergebnis nach allen Abzügen ist Ihr tägliches Leistungsentgelt.
Schritt 3: Leistungssatz anwenden
Vom Leistungsentgelt erhalten Sie 60 Prozent als Arbeitslosengeld – oder 67 Prozent, wenn Sie oder Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner mindestens ein Kind haben. Der so errechnete Betrag ist Ihr täglicher Leistungssatz.
Schritt 4: Monatlichen Zahlbetrag hochrechnen
Der tägliche Leistungssatz wird mit 30 Tagen multipliziert – unabhängig davon, ob der Monat 28, 30 oder 31 Tage hat. Das Ergebnis ist Ihr monatliches Arbeitslosengeld.
Rechenbeispiel: Bei einem Jahresbrutto von 42.000 Euro, Steuerklasse I und ohne Kinder ergibt sich ein tägliches Bemessungsentgelt von ca. 115 Euro. Nach Abzug der Sozialversicherungspauschale (20 %, § 153 SGB III), Lohnsteuer und Soli verbleibt ein Leistungsentgelt von ca. 73 Euro pro Tag. 60 Prozent davon ergeben rund 44 Euro täglich – multipliziert mit 30 ergibt das etwa 1.310 Euro monatliches ALG 1. Hinweis: Die tatsächliche Höhe kann je nach individueller Steuerberechnung abweichen.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld 1?
Die Bezugsdauer richtet sich nach zwei Faktoren: Ihrem Alter bei Entstehung des Anspruchs und der Dauer Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten 5 Jahre – der sogenannten erweiterten Rahmenfrist (§ 147 SGB III). Diese Rahmenfrist ist nicht zu verwechseln mit der Anwartschaftszeit (mindestens 12 Monate Beitragszeit in den letzten 30 Monaten, § 142 SGB III), die als Grundvoraussetzung für den ALG-1-Anspruch erfüllt sein muss.
| Versicherungsmonate | Alter | Maximale Bezugsdauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | – | 6 Monate |
| 16 Monate | – | 8 Monate |
| 20 Monate | – | 10 Monate |
| 24 Monate | – | 12 Monate |
| 30 Monate | ab 50 | 15 Monate |
| 36 Monate | ab 55 | 18 Monate |
| 48 Monate | ab 58 | 24 Monate |
Wichtig: Wer unter 50 Jahre alt ist, kann maximal 12 Monate Arbeitslosengeld beziehen – unabhängig davon, wie lange die versicherungspflichtige Beschäftigung gedauert hat. Längere Bezugsdauern gelten erst ab einem Alter von 50 Jahren.
Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf ALG 1?
Damit Sie Arbeitslosengeld 1 erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Arbeitslosigkeit: Sie sind ohne Beschäftigung, können aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgehen.
- Arbeitslosmeldung: Sie haben sich persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
- Arbeitsuche: Sie suchen aktiv eine versicherungspflichtige Stelle und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen.
- Anwartschaftszeit: Sie waren in den letzten 30 Monaten (Rahmenfrist) mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Frühzeitig melden: Wer von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährt, muss sich spätestens 3 Monate vorher arbeitsuchend melden. Bei kurzfristiger Kündigung gilt eine Frist von 3 Tagen. Bei verspäteter Meldung droht eine Sperrzeit. Prüfen Sie vorab mit unserem Kündigungsfristenrechner, welche Fristen in Ihrem Fall gelten.
Darf ich neben dem Arbeitslosengeld etwas dazuverdienen?
Ja, ein Nebenverdienst ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber klaren Regeln. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 15 Stunden nicht erreichen, sonst entfällt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld vollständig. Es gibt einen monatlichen Freibetrag von 165 Euro – alles darüber wird auf Ihr ALG 1 angerechnet. Jede Nebentätigkeit ist meldepflichtig, egal ob angestellt oder selbständig.
Nutzen Sie unseren Stundenlohnrechner, um zu prüfen, wie viel Sie in Ihrer Nebentätigkeit pro Stunde verdienen. Besonders beliebt sind flexible Tätigkeiten, die Sie von zuhause oder am Wochenende ausüben können. Informationen zur steuerlichen Behandlung finden Sie in unserem Ratgeber Nebenjob steuerfrei.
Nutzen Sie auch unseren Arbeitszeitrechner, um Ihre wöchentliche Arbeitszeit im Nebenjob im Blick zu behalten. Weitere nützliche Rechner finden Sie in unserer Rechner-Übersicht.
Was ist der Unterschied zwischen ALG 1 und Bürgergeld?
ALG 1 ist eine Versicherungsleistung: Sie haben in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und erhalten nun eine Leistung, die sich nach Ihrem vorherigen Gehalt richtet. Das Bürgergeld (ehemals ALG 2 bzw. Hartz IV) ist hingegen eine bedarfsabhängige staatliche Grundsicherung, die das Existenzminimum sicherstellen soll. Für das Bürgergeld werden Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse geprüft, für ALG 1 nicht.
Nach Auslaufen des ALG-1-Anspruchs können Betroffene bei Bedürftigkeit Bürgergeld beim Jobcenter beantragen. Wer nur ein geringes ALG 1 erhält, kann unter Umständen bereits parallel aufstockendes Bürgergeld beziehen.
Arbeitslosengeld 2026 – Eckdaten auf einen Blick
Quellenstand: Sozialgesetzbuch III (SGB III), Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026. Alle Werte sind Orientierungswerte – individuelle Bescheide können abweichen.
Tipps für Arbeitsuchende: Arbeitslosigkeit als Chance nutzen
Eine Arbeitslosigkeit ist zunächst eine schwierige Situation. Gleichzeitig kann sie aber auch der Anstoß sein, die eigene berufliche Ausrichtung zu überdenken und neue Wege einzuschlagen.
Weiterbildung nutzen
Die Bundesagentur für Arbeit fördert berufliche Weiterbildungen mit einem Bildungsgutschein. Während einer geförderten Weiterbildung beziehen Sie weiterhin Ihr Arbeitslosengeld. So können Sie Ihre Qualifikationen verbessern und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigern.
Neue Einkommenswege prüfen
Manche Arbeitsuchende nutzen die Phase zwischen zwei Beschäftigungen, um sich beruflich neu zu orientieren – sei es durch eine Selbständigkeit, einen Branchenwechsel oder eine Nebentätigkeit. Ein Überblick über verschiedene Möglichkeiten im Direktvertrieb sowie ein Vergleich der Direktvertrieb-Firmen kann bei der Orientierung helfen.
Wichtig bei Nebentätigkeiten während der Arbeitslosigkeit: Wer sich selbständig macht – auch im Direktvertrieb oder Network Marketing – muss ein Gewerbe anmelden. Wird die 15-Stunden-Grenze pro Woche überschritten, entfällt der gesamte ALG-1-Anspruch – auch wenn der Verdienst gering oder null ist. Der Verdienst ist provisionsbasiert und nicht garantiert. Je nach Anbieter können Startkosten für Produkte, Lizenzen oder monatliche Mindestabnahmen anfallen. Informieren Sie sich vorab über Vorteile und Nachteile sowie die steuerliche Behandlung. Laut Branchenberichten erzielt die Mehrheit der Neueinsteiger im Network Marketing anfangs nur ein geringes Zusatzeinkommen – sehen Sie es als langfristigen Nebenjob, nicht als schnelle Lösung.
Auch ein Nebenjob im Homeoffice oder ein Online-Nebenjob lässt sich gut mit der Arbeitsuche vereinbaren. Wenn Sie Ihren bisherigen Verdienst vergleichen möchten, hilft Ihnen unser Gehaltsvergleich bei der Einordnung.
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld
Das ALG 1 basiert auf Ihrem durchschnittlichen Bruttolohn der letzten 12 Monate. Dieser wird durch 365 geteilt (Bemessungsentgelt), dann werden 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer und Soli abgezogen. Vom Ergebnis (Leistungsentgelt) erhalten Sie 60 % ohne Kind bzw. 67 % mit Kind.
Die Bezugsdauer hängt von Ihrem Alter und der Dauer Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung ab. Unter 50-Jährige erhalten maximal 12 Monate. Ab 50 Jahren bis zu 15, ab 55 bis zu 18 und ab 58 Jahren bis zu 24 Monate.
Es gibt keinen einheitlichen Höchstbetrag – die Höhe hängt von Steuerklasse und Kinderstatus ab. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 101.400 Euro jährlich. Bei günstigen Voraussetzungen liegt das rechnerische Maximum bei ca. 3.600 Euro monatlich (mit Kind) bzw. ca. 3.200 Euro (ohne Kind). Diese Werte sind Orientierungsgrößen, kein fester Regelsatz.
60 % erhalten kinderlose Arbeitslose. 67 % erhalten Arbeitslose, die selbst oder deren Ehe- bzw. Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes haben (§ 149 SGB III).
ALG 1 ist eine Versicherungsleistung, die sich am vorherigen Gehalt orientiert. Bürgergeld ist eine bedarfsabhängige Grundsicherung, die das Existenzminimum sichert. ALG 1 wird zeitlich begrenzt gezahlt, Bürgergeld bei anhaltender Bedürftigkeit.
Ja, mit einem Freibetrag von 165 Euro monatlich. Die Arbeitszeit darf 15 Wochenstunden nicht erreichen. Jede Nebentätigkeit ist meldepflichtig. Einkommen über dem Freibetrag wird auf das ALG 1 angerechnet.
Bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung kann eine Sperrzeit von einer Woche eintreten (§ 159 Abs. 1 Nr. 7 i. V. m. Abs. 6 SGB III). Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Melden Sie sich daher spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihrer Beschäftigung arbeitsuchend – bei kurzfristiger Kündigung innerhalb von 3 Tagen (§ 38 SGB III).
Quellen
- Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – insbesondere §§ 136–164 (Arbeitslosengeld), § 142 (Anwartschaftszeit), § 147 (Dauer des Anspruchs), § 149 (Grundsatz der Berechnung), § 153 (Leistungsentgelt / SV-Pauschale 20 %), § 155 (Anrechnung von Nebeneinkommen), § 159 (Sperrzeiten)
- § 38 SGB III – Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung (Pflicht zur Meldung spätestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung)
- Bundesagentur für Arbeit – Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer
- Bundesagentur für Arbeit – Nebenjob und Arbeitslosengeld
- Bundesregierung – Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung (Beitragsbemessungsgrenze 2026: 101.400 Euro/Jahr)
Letzte inhaltliche Prüfung: April 2026.
Haftungsausschluss: Dieser Arbeitslosengeldrechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Die Berechnungen verwenden eine vereinfachte Lohnsteuerberechnung und können vom amtlichen Bescheid abweichen. Die tatsächliche Höhe Ihres Arbeitslosengeldes wird von der Bundesagentur für Arbeit individuell nach dem pauschalierten Verfahren gemäß § 153 SGB III berechnet. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit. Der Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung.