PM International Steuern in Deutschland – Gewerbe & rechtliche Pflichten
Wer im Rahmen von PM International selbstständig tätig ist, muss bestimmte steuerliche, gewerberechtliche und organisatorische Pflichten erfüllen.
Diese Seite behandelt ausschließlich steuerliche, gewerbliche und organisatorische Pflichten. Einstieg, Registrierung und Teampartnernummer werden auf einer separaten Seite erklärt.
PM International Steuern Deutschland – Kurzübersicht
Stand: Deutschland, Februar 2026. Steuerliche Regelungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften.
Welche steuerlichen Pflichten gelten bei PM International?
Selbstständig Tätige unterliegen den allgemeinen steuerlichen Pflichten für Gewerbetreibende in Deutschland. Die wichtigsten Schritte umfassen Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung, Entscheidung zur Umsatzsteuer und laufende Dokumentation.
- Organisatorische Einordnung: Selbstständige Tätigkeit, Haupt- oder Nebenberuf
- Gewerbeanmeldung: Pflicht beim zuständigen Gewerbeamt
- Steuerliche Erfassung: Fragebogen beim Finanzamt ausfüllen
- Kleinunternehmerregelung: Optional nach § 19 UStG
- Dokumentation: Systematische Belegsammlung und Aufbewahrung
- Laufende Pflichten: Jährliche Steuererklärung, ggf. Umsatzsteuervoranmeldung
Bin ich bei PM International selbstständig oder angestellt?
Tätige bei PM International sind selbstständige Gewerbetreibende und keine Angestellten. Es besteht kein Arbeitsverhältnis, keine Weisungsgebundenheit und keine arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Urlaubsgeld oder Lohnfortzahlung.
Die Tätigkeit kann im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt werden. In beiden Fällen gelten dieselben steuerlichen und gewerberechtlichen Pflichten. Unterschiede ergeben sich lediglich im zeitlichen Umfang und bei sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.
Muss ich für PM International ein Gewerbe anmelden?
Ja, die Gewerbeanmeldung ist Pflicht. Jede selbstständige Tätigkeit im Bereich Handel oder Vertrieb unterliegt der Gewerbeordnung. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, unabhängig davon, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Die Anmeldung muss zeitnah nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Die genaue Frist variiert je nach Bundesland, liegt aber typischerweise bei wenigen Wochen. Die Anmeldung kann persönlich, per Post oder in vielen Städten online erfolgen.
Für die Anmeldung wird ein Personalausweis oder Reisepass benötigt. Die Gebühr liegt zwischen 15 und 65 Euro, abhängig von der Kommune. Nach der Gewerbeanmeldung wird das zuständige Finanzamt automatisch informiert und sendet den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu.
Wie funktioniert die steuerliche Erfassung beim Finanzamt?
Das Finanzamt sendet nach der Gewerbeanmeldung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Dieser muss verpflichtend ausgefüllt werden, entweder in Papierform oder über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung.
Im Fragebogen werden Angaben zur Tätigkeit, zur voraussichtlichen Umsatzhöhe und zur gewählten Gewinnermittlungsart gemacht. Für die meisten Selbstständigen kommt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) in Frage. Diese ist einfacher als die doppelte Buchführung und für Kleingewerbetreibende ausreichend.
Ein wichtiger Punkt im Fragebogen ist die Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Diese Regelung befreit von der Umsatzsteuerpflicht, solange bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden.
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)?
Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt. Diese Grenzen gelten seit dem 1. Januar 2025.
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit. Sie berechnen keine Mehrwertsteuer an Kunden und geben keine Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Im Gegenzug können sie keine Vorsteuer aus Betriebsausgaben zurückfordern.
Die Entscheidung erfolgt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wer freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und zur Regelbesteuerung optiert, bindet sich für fünf Jahre an diese Entscheidung. Bei Überschreiten der Umsatzgrenzen entfällt die Kleinunternehmerregelung automatisch ohne Bindungsfrist.
Ob die Regelung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab. Sie vereinfacht die Buchhaltung erheblich, verhindert aber die Rückerstattung von Vorsteuer. Bei hohen Anschaffungskosten zu Beginn kann der Regelstatus vorteilhafter sein.
Welche Unterlagen muss ich aufbewahren?
Alle Einnahmen und Ausgaben müssen dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient als Grundlage für die Steuererklärung und muss bei einer Betriebsprüfung vorgelegt werden können.
Zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen gehören Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge und Verträge. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen betragen in der Regel acht Jahre für Buchungsbelege und je nach Unterlagenart sechs Jahre für sonstige Geschäftsunterlagen. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage erstellt wurde.
Eine saubere Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben ist wichtig. Betriebliche Ausgaben wie Fahrtkosten, Büromaterial, Telefon oder Fortbildungen können steuerlich geltend gemacht werden. Dafür müssen entsprechende Belege vorhanden sein.
Für die Buchhaltung empfiehlt sich ein separates Geschäftskonto. Rechtlich verpflichtend ist dies nicht, aber es vereinfacht die Organisation erheblich.
Welche laufenden steuerlichen Pflichten bestehen?
Jährlich ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Zusätzlich ist eine Gewinnermittlung erforderlich, in der Regel als Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Wer die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt, muss zusätzlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Diese erfolgen monatlich oder vierteljährlich, abhängig von der Umsatzhöhe. Am Jahresende folgt eine Umsatzsteuerjahreserklärung.
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewerbetreibende erst ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro. Dieser Freibetrag gilt für Einzelunternehmer. Liegt der Gewinn darunter, fällt keine Gewerbesteuer an.
Die Abgabefristen für Steuererklärungen enden in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Wer einen Steuerberater beauftragt, erhält eine automatische Fristverlängerung bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Was passiert steuerlich ohne Umsatz oder Gewinn?
Die Steuererklärungspflicht besteht auch ohne Umsätze. In der Erklärung wird dann ein Gewinn von null Euro oder ein Verlust angegeben. Die Gewerbeanmeldung bleibt bestehen.
Wer über einen längeren Zeitraum keine Umsätze erzielt, sollte prüfen, ob das Gewerbe abgemeldet werden soll. Die Abmeldung erfolgt beim selben Gewerbeamt, bei dem die Anmeldung stattfand. Nach der Abmeldung entfallen die laufenden Meldepflichten.
Verluste aus einer selbstständigen Tätigkeit können steuerlich berücksichtigt werden, sofern die Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Langfristige Verluste ohne erkennbare Gewinnabsicht werden vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft und steuerlich nicht anerkannt.
Welche typischen Fehler sollte ich vermeiden?
Der häufigste Fehler ist die verspätete oder fehlende Gewerbeanmeldung. Diese muss zeitnah nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Wer dies versäumt, riskiert Bußgelder von mehreren hundert Euro.
Ein weiterer Fehler ist die unvollständige Dokumentation von Einnahmen und Ausgaben. Ohne ordnungsgemäße Belege können Betriebsausgaben nicht steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer Betriebsprüfung führt dies zu Nachzahlungen und möglicherweise zu Strafzuschlägen.
Viele unterschätzen die Bedeutung der Kleinunternehmerentscheidung. Wer freiwillig auf die Regelung verzichtet, bindet sich für fünf Jahre an die Umsatzsteuerpflicht.
Ebenfalls problematisch ist die fehlende Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben. Wer privat genutzte Gegenstände oder Kosten als Betriebsausgaben angibt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.
Häufige Fragen zu PM International Steuern in Deutschland
Ist eine Gewerbeanmeldung bei PM International Pflicht?
Ja. Die Tätigkeit gilt als selbstständige gewerbliche Tätigkeit und unterliegt der Gewerbeordnung. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich keinen Gewinn erziele?
Ja. Die Abgabe einer Steuererklärung ist auch bei null Euro Umsatz oder Verlust verpflichtend. Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Was ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?
Die Regelung befreit von der Umsatzsteuerpflicht, wenn der Vorjahresumsatz unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt.
Wie lange bindet die Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung?
Wer freiwillig auf die Regelung verzichtet, bindet sich für fünf Jahre. Bei Überschreiten der Umsatzgrenzen entfällt die Regelung automatisch ohne Bindungsfrist.
Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?
Buchungsbelege sind in der Regel acht Jahre aufzubewahren, sonstige Geschäftsunterlagen je nach Art sechs Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres der Erstellung.
Ab welchem Gewinn fällt Gewerbesteuer an?
Der Gewerbesteuerfreibetrag für Einzelunternehmer beträgt 24.500 Euro pro Jahr. Liegt der Gewinn darunter, fällt keine Gewerbesteuer an.
Was passiert bei verspäteter Gewerbeanmeldung?
Eine fehlende oder verspätete Gewerbeanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld variiert je nach Bundesland und kann mehrere hundert Euro betragen.
Brauche ich ein separates Geschäftskonto?
Ein separates Geschäftskonto ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, vereinfacht aber die Buchhaltung und die Trennung von privaten und geschäftlichen Ausgaben erheblich.