Ist Network Marketing illegal? Was das Gesetz wirklich sagt | Direktvertrieb-Jobs.de

Ist Network Marketing illegal? Was das Gesetz wirklich sagt

Nein – Network Marketing ist in Deutschland nicht per se verboten. Es wird erst illegal, wenn nicht der Produktverkauf, sondern die Anwerbung neuer Teilnehmer die Haupteinnahmequelle darstellt. Die rechtliche Grenze zieht § 16 Abs. 2 UWG.

  • Gesetzliche Grundlage: § 16 Abs. 2 UWG (Strafnorm gegen progressive Kundenwerbung) und Nr. 14 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (Verbot von Schneeball-/Pyramidensystemen).
  • Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Bereits der Versuch ist strafbar.
  • Entscheidender Unterschied: Legal = Produktverkauf an Endkunden als Haupteinnahme. Illegal = Rekrutierung neuer Teilnehmer als Haupteinnahme.
  • Branchenzahlen 2024: 20,89 Mrd. € Gesamtumsatz im deutschen Direktvertrieb, rund 908.000 aktive Vertriebspartner (Quelle: BDD-Marktstudie 2025 / Universität Mannheim).
  • Warnsignale: Hohe Einstiegskosten, Pflichtkäufe, fehlende Rückgabeoptionen, Fokus auf Anwerbung statt Verkauf, überzogene Einkommensversprechen.
  • Verbraucherschutz: Laut Verbraucherzentrale (unter Berufung auf Forscherin Claudia Groß) investieren rund drei Viertel der MLM-Verkäufer mehr, als sie zurückverdienen.
  • Gewerbepflicht: Wer als Vertriebspartner tätig wird, muss in der Regel ein Gewerbe anmelden.

Direktvertrieb, MLM, Schneeballsystem – was ist was?

Bevor es um die Legalität geht, müssen drei Begriffe sauber voneinander getrennt werden. Die Verwirrung zwischen ihnen ist einer der Hauptgründe, warum Network Marketing pauschal als „illegal" abgestempelt wird.

Begriff Definition Legal?
Direktvertrieb Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen direkt an Endverbraucher, außerhalb fester Geschäftsräume (z. B. Haustürgeschäft, Verkaufsparty, Online-Beratung). Ja – grundsätzlich legal.
Network Marketing / MLM Spezialform des Direktvertriebs: Vertriebspartner verkaufen Produkte und können weitere Partner anwerben, an deren Umsätzen sie mitverdienen. Mehrstufige Provisionsstruktur. Legal, solange der Produktverkauf im Mittelpunkt steht.
Schneeballsystem / Pyramidensystem Illegales System, bei dem die Einnahmen hauptsächlich durch die Anwerbung neuer Teilnehmer (Einstiegsgebühren, Pflichtkäufe) generiert werden – nicht durch Produktverkauf an Endkunden. Nein – verboten nach § 16 Abs. 2 UWG.

Wichtig: „Network Marketing" ist kein geschützter Begriff. Jedes Unternehmen kann sich so nennen – auch ein illegales Schneeballsystem. Die Bezeichnung allein sagt nichts über die Legalität aus. Entscheidend ist immer die konkrete Ausgestaltung des Vergütungsplans.

Was sagt das deutsche Gesetz zu Network Marketing?

Network Marketing ist in Deutschland nicht per se verboten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält keine ausdrückliche Erlaubnis für Strukturvertrieb, aber auch kein pauschales Verbot. Unzulässig und strafbar werden Systeme erst, wenn sie bestimmte Tatbestände des UWG erfüllen.

Die zwei zentralen Normen

§ 16 Abs. 2 UWG (Strafnorm): Verbietet die sogenannte progressive Kundenwerbung. Konkret: Es ist strafbar, Verbraucher zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen zu veranlassen, indem man ihnen besondere Vorteile verspricht, wenn sie weitere Käufer anwerben, die ihrerseits durch Anwerbung Vorteile erlangen sollen. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Nr. 14 Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (Wettbewerbsrecht): Stuft die Einführung, den Betrieb oder die Förderung eines Schneeball- oder Pyramidensystems als stets unzulässige geschäftliche Handlung ein. Beide Normen überschneiden sich in der Praxis stark – Gerichte greifen auf die zu § 16 Abs. 2 UWG entwickelten Grundsätze zurück.

Transparenz-Hinweis: Ich schreibe diesen Guide nicht als theoretischer Beobachter, sondern aus meiner eigenen, täglichen Praxis als Vertriebspartner. Um das Modell nicht nur abstrakt zu erklären, zeige ich dir weiter unten in diesem Artikel – klar getrennt vom redaktionellen Teil – auch konkret am Beispiel meines eigenen Partnerunternehmens (PM-International), nach welchen Kriterien ich mich damals für einen Start entschieden habe.

Was bedeutet „Unternehmensdelikt"?

§ 16 Abs. 2 UWG ist als Unternehmensdelikt ausgestaltet. Das bedeutet: Bereits der Versuch, ein solches Vertriebssystem aufzubauen, ist strafbar – ein tatsächlich eingetretener Schaden bei einzelnen Verbrauchern ist nicht erforderlich.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 24.02.2011 (Az. 5 StR 514/09) klargestellt, dass es für die Beurteilung auf eine Gesamtbetrachtung des Vergütungssystems ankommt. Entscheidend ist, ob das System seiner Anlage nach in erster Linie dem Warenverkauf dient oder ob es typischerweise darauf abzielt, neue Teilnehmer in die Absatzstruktur einzubinden.

Norm Was ist verboten? Rechtsfolge
§ 16 Abs. 2 UWG Progressive Kundenwerbung (Schneeball-/Pyramidensysteme) – Versprechen besonderer Vorteile für die Anwerbung weiterer Käufer Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe; schon der Versuch ist strafbar
Nr. 14 Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG Einführung/Betrieb/Förderung eines Systems, das den Eindruck vermittelt, hauptsächlich durch Teilnehmeranwerbung könne Vergütung erlangt werden Stets unzulässige geschäftliche Handlung; Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
§ 263 StGB Betrug – kann zusätzlich greifen, wenn Teilnehmer durch Täuschung über die Erfolgsaussichten geschädigt werden Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe

Warnsignale: So erkennst du ein illegales System

Die Polizei Hamburg, der Berufsverband der Networker (BVNM) und die Verbraucherzentralen haben übereinstimmend Erkennungsmerkmale illegaler Systeme zusammengestellt. Die folgenden sechs Warnsignale solltest du kennen.

  • Rekrutierung vor Produktverkauf: Du wirst beharrlich gedrängt, neue Partner anzuwerben. Die Vergütung hängt primär an der Anwerbung, nicht am Verkauf an echte Kunden.
  • Hohe Einstiegskosten: Du sollst teure Starterpakete, Schulungen oder monatliche Pflichtabos kaufen, um überhaupt provisionsberechtigt zu sein.
  • Unrealistische Einkommensversprechen: Auf Events wird schneller Reichtum versprochen. „Passiveinkommen" ist das Hauptargument – konkrete Zahlen oder Offenlegungen fehlen.
  • Fehlende Unternehmenstransparenz: Kein Firmensitz in Deutschland, keine einsehbaren AGB, kein öffentlich zugänglicher Vergütungsplan.
  • Kein Rückgaberecht: Unverkaufte Produkte bleiben an dir hängen. Es gibt keine oder nur stark eingeschränkte Rückgabeoptionen.
  • Druck und Zeitdruck: Du wirst unter Druck gesetzt, sofort einzusteigen – „diese Chance gibt es nur jetzt". Seriöse Unternehmen lassen dir Zeit.

Vorsicht bei Gesundheitsversprechen in sozialen Medien

Die Verbraucherzentrale warnt gezielt vor MLM-Systemen auf TikTok und Instagram. Junge Influencer versprechen dort schnelle Karrieren und Luxusleben – ohne zu erwähnen, dass sie als Vertriebspartner agieren. Besonders problematisch: Unzulässige gesundheitsbezogene Werbung (Health Claims) für Nahrungsergänzungsmittel oder „Frequenztherapie-Geräte". Solche Aussagen verstoßen gegen die europäische Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und können abgemahnt werden – die Verbraucherzentrale NRW hat in solchen Fällen bereits erfolgreich abgemahnt.

Health-Claims-Regel: Als Vertriebspartner bist du persönlich haftbar, wenn du unzulässige Gesundheitsversprechen für MLM-Produkte verbreitest – auch in Instagram-Stories oder TikTok-Videos. Die Unternehmen haften oft nicht für Aussagen ihrer selbständigen Partner.

Wie hoch ist das Verlustrisiko wirklich?

Die Verdienstmöglichkeiten im Network Marketing streuen extrem. Pauschale Einkommensaussagen sind unseriös und in vielen Fällen rechtlich problematisch. Was sich hingegen sauber belegen lässt, ist die Kostenseite – und die wird von Neueinsteigern fast immer unterschätzt.

Klartext – die unbequeme Wahrheit: Lass uns ehrlich sein: Studien von Verbraucherschützern zeigen immer wieder, dass ein Großteil der Neueinsteiger im ersten Jahr ein Netto-Minusgeschäft macht. MLM-Forscherin Claudia Groß (Radboud-Universität Nijmegen) fasst den Forschungsstand so zusammen: Etwa drei Viertel der Verkäufer investieren mehr, als sie zurückverdienen.

Woran liegt das? Viele verfallen in einen Kaufrausch für teure Starterpakete, Schulungen oder monatliche Eigenabos, ohne jemals echte Kunden aufzubauen. Network Marketing ist kein „Schnell-reich-werden"-System. Wer seine Betriebsausgaben nicht streng im Blick behält und nicht aktiv verkauft, wird hier Geld verlieren.

Typische Kostenfallen im ersten Jahr

Kostenposition Typische Spanne Risiko-Einordnung
Starterpaket / Erstbestellung 0–500 € Gering bei seriösen Anbietern (< 100 €); kritisch ab 300 €+
Monatliches Eigenabo (Pflicht-/Empfehlungskauf) 30–150 €/Monat Hohe Kostenfalle, wenn Produkte nicht selbst genutzt oder weiterverkauft werden
Seminare, Events, Schulungen 50–500 €/Jahr Oft als „freiwillig" deklariert, faktisch aber für Aufstieg erwartet
Werbematerial, Proben, Visitenkarten 50–200 €/Jahr Unterschätzt; summiert sich
Fahrtkosten, Reisekosten 100–1.000 €/Jahr Stark abhängig vom Vertriebsmodell (Haustür vs. Online)
Steuerberatung 200–600 €/Jahr Pflicht bei Gewerbeanmeldung; oft nicht einkalkuliert

Angaben sind unverbindliche Richtwerte und variieren je nach Unternehmen, Produkt und persönlichem Vertriebsstil stark. Vergütung im Direktvertrieb entsteht ausschließlich durch tatsächlich verkaufte und bezahlte Produkte gemäß dem jeweiligen Vergütungsplan.

Umsatz ist nicht gleich Gewinn

Ein häufiger Denkfehler: Wenn ein Vergütungsplan „20 % Provision" verspricht, klingt das nach viel. Aber von den 200 € Provision auf 1.000 € Umsatz müssen Eigenkonsum, Eventtickets, Fahrtkosten und Steuerberatung abgezogen werden. Was netto übrig bleibt, ist oft ein Bruchteil – oder negativ. Seriöse Unternehmen trennen in ihrer Kommunikation klar zwischen Umsatz, Provision, Betriebsausgaben und Nettoeinkommen.

Empfehlung: Führe vom ersten Tag an ein einfaches Kassenbuch: Alle Einnahmen (Provisionen, Boni) auf der einen Seite, alle Ausgaben (Produkte, Events, Fahrtkosten, Eigenkonsum) auf der anderen. So erkennst du innerhalb von drei Monaten, ob das Modell für dich aufgeht.

Checkliste: Was du vor dem Einstieg prüfen musst

Bevor du einen Vertriebspartnervertrag unterschreibst, solltest du die folgenden Punkte systematisch prüfen. Seriöse Unternehmen stellen alle Dokumente proaktiv zur Verfügung – wenn jemand ausweicht, ist das ein Warnsignal.

  • Handelsregistereintrag: Ist das Unternehmen im deutschen Handelsregister eingetragen? Hat es einen nachvollziehbaren Firmensitz in der EU?
  • Vergütungsplan: Liegt der vollständige Marketingplan schriftlich vor? Basiert die Vergütung auf Produktverkauf oder auf Anwerbung?
  • AGB und Vertrag: Gibt es klare Vertragsbedingungen? Enthält der Vertrag eine Kündigungsklausel und Widerrufsfrist?
  • Rückkaufregelung: Können unverkaufte Produkte zurückgegeben werden? Zu welchen Bedingungen?
  • Pflichtkäufe: Gibt es monatliche Mindestbestellungen? Wie hoch sind sie? Werden sie als „empfohlen" oder als Voraussetzung für Provisionen formuliert?
  • Eigenverbrauch vs. Kundenverkauf: Unterscheidet das System zwischen Eigenverbrauch und echtem Kundenverkauf? Wird der Eigenverbrauch auf Provisionsqualifikationen angerechnet?
  • Gesundheits-/Werberegeln: Gibt es klare Richtlinien, welche Werbeaussagen erlaubt sind? Existiert ein Code of Ethics?
  • Datenschutz: Werden personenbezogene Daten (Kundenlisten, Downline-Daten) gemäß DSGVO behandelt?

Praxis-Tipp: Lass dir den Vergütungsplan, die AGB und den Partnervertrag vor der Unterschrift aushändigen und nimm dir mindestens eine Woche Bedenkzeit. Lies die Dokumente in Ruhe – oder lass sie von einem Anwalt prüfen, wenn es um hohe Einstiegsinvestitionen geht.

Seriöse Direktvertriebsunternehmen erkennen

Nicht jedes Network-Marketing-Unternehmen ist unseriös – und nicht jedes, das sich „Direktvertrieb" nennt, ist automatisch vertrauenswürdig. Die Qualitätsunterschiede in der Branche sind enorm.

Branchenzahlen: So groß ist der Direktvertrieb in Deutschland

Laut der BDD-Marktstudie 2025 (in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Florian Kraus, Universität Mannheim) erzielte der Direktvertrieb in Deutschland im Jahr 2024 einen Gesamtumsatz von 20,89 Milliarden Euro – ein Plus von 2,8 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 2022. Rund 907.634 Vertriebspartner waren aktiv.

Wichtige Einordnung: Die 20,89 Milliarden Euro umfassen den gesamten Direktvertrieb in Deutschland – also auch klassische Direktvertriebsunternehmen ohne MLM-Struktur (z. B. Haustürvertrieb von Energie, Bauprodukten, Haushaltsgeräten). Network Marketing im engeren Sinne ist ein Teilsegment davon. Zudem weist die BDD-Studie methodische Einschränkungen auf: Nicht alle Marktteilnehmer sind erfasst, und die Erhebung basiert auf Unternehmensangaben, nicht auf geprüften Bilanzen.

Was eine Verbandsmitgliedschaft bedeutet – und was nicht

Eine Mitgliedschaft im Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) kann ein positives Indiz für Seriosität sein, da sich Mitglieder zur Einhaltung von Verhaltensstandards verpflichten. Es ist aber kein hinreichender Seriositätsbeweis. Nicht alle seriösen Unternehmen sind BDD-Mitglied, und eine Mitgliedschaft schützt nicht automatisch vor fragwürdigen Praktiken einzelner Vertriebspartner.

Welcher Direktvertrieb passt zu dir?

Der deutsche Markt bietet viele etablierte Player mit völlig unterschiedlichen Konzepten – von Vorwerk (Haushalt) über Ringana (vegane Frischekosmetik) bis hin zu PM-International (Nahrungsergänzung). Es gibt nicht das „eine beste" Unternehmen, sondern nur das, das zu dir passt. Die Entscheidung sollte auf Basis der Due-Diligence-Checkliste oben fallen – nicht auf Basis emotionaler Recruiting-Events.

Muss ich für Network Marketing ein Gewerbe anmelden?

Ja – in der Regel schon. Wer als Vertriebspartner mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wird, betreibt ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO). Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt und kostet je nach Kommune zwischen 20 und 50 Euro.

Ohne Gewerbeanmeldung riskierst du ein Bußgeld. Schwerer wiegt: Wer Einnahmen aus Network Marketing nicht in der Steuererklärung angibt, begeht unter Umständen eine Steuerverkürzung (§ 378 AO) oder sogar Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Beides kann empfindliche Folgen haben.

Empfehlung: Kläre vor dem Start mit einem Steuerberater, welche Gewerbeart (Handelsvertreter, Kleingewerbe) zu deinem Vertriebsmodell passt, ob die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) greift und welche Aufzeichnungspflichten du hast.

Fazit

Network Marketing ist in Deutschland nicht illegal – aber die Grenze zum verbotenen Schneeballsystem ist fließend und erfordert eine Einzelfallprüfung. Entscheidend ist das Geschäftsmodell: Steht der Verkauf realer Produkte an Endkunden im Mittelpunkt, handelt es sich um legalen Strukturvertrieb. Liegt der Fokus auf der Anwerbung neuer Teilnehmer, greifen § 16 Abs. 2 UWG und Nr. 14 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG – mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren als mögliche Rechtsfolge.

Wer Network Marketing ernsthaft als Einkommensquelle prüft, sollte weder den Branchenkritikern blind vertrauen noch den Erfolgsversprechen der Recruiter. Die Wahrheit liegt dazwischen: Ein seriöses Unternehmen mit marktfähigen Produkten kann ein funktionierender Vertriebsweg sein – aber die Forschungslage zeigt klar, dass die Mehrheit der Neueinsteiger wenig bis gar nichts verdient. Das Verlustrisiko ist real, die Kostenfalle häufig, der Zeithorizont lang.

Nutze die Due-Diligence-Checkliste aus diesem Artikel, prüfe den Vergütungsplan sorgfältig, kalkuliere alle Kosten vorab und steige nur dann ein, wenn du das Produkt auch ohne Provisionsversprechen verkaufen würdest.

Persönliche Offenlegung & Erfahrungsbericht

Die obenstehende Analyse ist redaktionell und quellenbezogen. In diesem Abschnitt berichte ich transparent über meine eigene Entscheidung als Vertriebspartner.

Ich habe mich nach intensiver Prüfung des Vergütungsplans, der Produktqualität und der Rückkaufregelungen für PM-International entschieden. Meine persönliche Wahl habe ich detailliert dokumentiert. Diese Links führen zu Seiten, auf denen ich als Partner tätig bin:

Häufige Fragen (FAQ)

Nein. Network Marketing ist in Deutschland nicht per se verboten. Es wird erst illegal, wenn das System die Tatbestände des § 16 Abs. 2 UWG oder Nr. 14 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG erfüllt – also wenn die Anwerbung neuer Teilnehmer und nicht der Produktverkauf die Haupteinnahmequelle darstellt.

Die Grenze wird überschritten, wenn nicht mehr der Verkauf realer Produkte an Endkunden, sondern die Rekrutierung neuer Partner den Hauptverdienst generiert. Weitere Warnsignale: hohe Pflichtkäufe ohne echten Eigenbedarf, fehlende Rückgabeoptionen und Vergütungspläne, die primär auf Anwerbung statt auf Verkaufsleistung basieren. Die Abgrenzung erfordert eine Einzelfallprüfung des gesamten Vergütungsplans.

Die zentrale Strafnorm ist § 16 Abs. 2 UWG, der die sogenannte progressive Kundenwerbung unter Strafe stellt. Wettbewerbsrechtlich greift ergänzend Nr. 14 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, der Schneeball- und Pyramidensysteme als stets unzulässige geschäftliche Handlung verbietet. Beide Normen überschneiden sich in der Praxis stark.

Nach § 16 Abs. 2 UWG drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen. Bereits der Versuch, ein solches System aufzubauen, ist strafbar – ein eingetretener Schaden ist nicht erforderlich. Zusätzlich kann der Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) erfüllt sein.

Seriöse Unternehmen verkaufen marktfähige Produkte zu angemessenen Preisen, verlangen keine hohen Pflichtkäufe zum Einstieg, bieten ein Rückgaberecht für unverkaufte Ware und vergüten primär den Produktverkauf. Eine Mitgliedschaft in Branchenverbänden wie dem BDD kann ein positives Indiz sein, ist aber kein hinreichender Seriositätsbeweis. Prüfe vor dem Einstieg immer den vollständigen Vergütungsplan, die AGB und das Widerrufsrecht.

Ja. Wer als Vertriebspartner mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wird, muss in der Regel ein Gewerbe anmelden. Die Kosten liegen bei 20–50 €. Ohne Gewerbeanmeldung riskierst du ein Bußgeld und unter Umständen den Vorwurf der Steuerverkürzung. Es empfiehlt sich, vorab mit einem Steuerberater die korrekte Einordnung zu klären.

Der entscheidende Unterschied liegt im Geschäftsmodell: Legales Network Marketing basiert auf dem Verkauf realer Produkte an Endkunden; Provisionen entstehen durch tatsächlichen Umsatz. Illegale Systeme generieren Einnahmen hauptsächlich durch Teilnehmergebühren und Pflichtkäufe neuer Mitglieder. Die Abgrenzung erfordert eine Gesamtbetrachtung des Vergütungsplans im Einzelfall.

Quellenverzeichnis

  1. § 16 UWG – Strafbare Werbung, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: dejure.org/gesetze/UWG/16.html
  2. § 16 UWG – Einzelnorm, Bundesministerium der Justiz: gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__16.html
  3. BGH, Beschluss vom 24.02.2011, Az. 5 StR 514/09 – Progressive Kundenwerbung: dejure.org – BGH 5 StR 514/09
  4. OLG Frankfurt, 21.01.2016, Az. 6 W 7/16 – Abgrenzung progressive Kundenwerbung: kanzlei.biz – OLG Frankfurt 6 W 7/16
  5. Polizei Hamburg – Schneeballsysteme: polizei.hamburg/schneeballsysteme-792224
  6. Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland – Vorsicht vor MLM in sozialen Medien: evz.de – MLM in sozialen Medien
  7. Verbraucherzentrale – Multi-Level-Marketing: Produkte auf Vertrauensbasis kaufen (Stand: 03.04.2025): verbraucherzentrale.de – MLM
  8. Verbraucherportal Bayern – Multi-Level-Marketing (Stand: 13.02.2025): vis.bayern.de – MLM
  9. Berufsverband der Networker (BVNM) – Network Marketing legal & illegal: bvnm.de – legal & illegal
  10. BDD-Marktstudie 2025 / Universität Mannheim – Umsatz im Direktvertrieb 2024: direct-selling-magazine.de – Umsatz 2024
  11. BDD-Marktstudie 2025 – Produktlandschaft im Direktvertrieb: direct-selling-magazine.de – Produkte 2024

Rechtshinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert (Stand: März 2026), dennoch übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Transparenzhinweis: * Der Autor ist selbständiger Vertriebspartner im Direktvertrieb. Mit * gekennzeichnete Links führen zu Seiten eines Direktvertriebs-Unternehmens, für das der Autor als Partner tätig ist. Einnahmen im Direktvertrieb sind nicht garantiert – sie entstehen ausschließlich durch tatsächlich verkaufte und bezahlte Produkte gemäß dem jeweiligen Vergütungsplan. Vertriebspartner arbeiten selbständig und tragen ein unternehmerisches Risiko.

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